Neuen Scheidungsantrag und Anwaltwechsel
11.10.2009 19:10 |
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Familienrecht
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Rechtsanwalt Dipl. Jur. Danjel-Philippe Newerla
Sehr geehrte Damen und Herren,
Betr: Neuen Scheidungsantrag und Anwaltwechsel
Im März 2006 habe ich mich von meiner Ehefrau getrennt und habe im April 2007 die Scheidung eingereicht! Die Scheidung läuft seit dem immer noch.
Meine Ehefrau ist 56 Jahre und ich 45 Jahre, wir hatten im August 1991 geheiratet!
Bisher wurden mehrere Formfehler und Versäumnisse durch meinen Anwalt gemacht (Unterlagen nicht weiter geleitet, Termine verpasst, Falsche Berechnungen angestellt usw.)
So das er mich bisher nur Negertiv vertreten hat.
Meine Ehefrau war und ist immer noch Berufstätig, arbeitet aber nur noch 18,5 Std in der Woche macht aber keine Anstalten sich um eine Vollzeitstelle oder Mehrarbeit zu kümmern!
Sie beruft sich darauf angeblich unter einer depressiven Episode zu leiden, was auch durch zwei Atteste bestätigt wurde!
Laut Beschluss vom Amtsgericht 28.11.2008 und Beschluss vom Oberlandesgericht am 12.05.2009 muss sie sich um eine Vollzeitstelle oder Mehrarbeit kümmern da es sich nur um einen vorübergehenden Zustand handelt und sie uneingeschränkt erwerbstätig sein kann.
Im Zugewinnausgleich hatte sie durch eine eidesstattlichen Versicherung falsche Angaben gemacht (Schenkungen von Geld, nur ein Sparbuch anstatt zwei usw.)
Sie behauptete sogar ich hätte vor unserer Ehe kein Auto, Bargeld, Spargeld, Konto usw .besessen was ich aber alles durch Unterlagen widerlegen konnte und auch musste!
Sie jedoch musste trotz mehrmaliger Aufforderung nie Beweise beibringen so wie im falle des zweiten Sparbuchs was angeblich nie existiert hatte!
Sich aber beim letzten Gerichtstermin am 08.10.2009 durch Zeugen der Bank sich herausgestellt hatte das sie bis Mitte 2006 ein zweites Sparbuch gehabt hat, das Gericht bzw.die Richterin darauf überhaupt nicht nachgehakt hat was einem doch sehr verwundert oder?
Sie lügt und das sogar mit einer eidesstattlichen Versicherung und kommt damit durch?!
Nun meine Fragen:
Da die Scheidung im April 2007 eingereicht worden ist beruft sich die Richterin hier noch auf das alte Scheidungsgesetz und würde mich sobald der Scheidungstermin kommt wohl für immer Zahlen lassen, kann ich den Scheidungsantrag Neu stellen damit ich nach dem neuen Gesetz geschieden werden kann? Ich Wohne im Regierungsbezirk Düsseldorf und habe einen Zweitwohnsitz in Köln kann ich sofern ich einen neuen Scheidungsantrag stellen kann ihn auch im Regierungsbezirk Köln einreichen? Sehe die Richterin als Befangen was man ja daran sieht dass sie nur von mir Beweise fordert und meine Ehefrau mit lügen so davon kommt.
Außerdem würde ich auch einen neuen Anwalt nehmen der ebenfalls aus Köln kommt und nicht hier aus Düsseldorf.
Das da Mehrkosten für mich entstehen ist mir vollkommen klar!
Vielen Dank
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