Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 23 weitere Antworten zum Thema verheiratet.
Guten Abend !
Ich zahle Betreuungsunterhalt an die Mutter meines Sohnes, der im Mai 2011 3 Jahre alt wird. Ich vermute, dass die Kindesmutter zwischenzeitlich geheiratet hat. Hätte eine Heirat Einfluss auf den Unterhalt, den ich zahle ?
Vielen Dank !
Antwort geschrieben am 14.01.2011 21:43:36 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Jana Laurentius
Wilhelmstraße 30, 53111 Bonn, Tel: 0228/969220, Fax: 0228/631328
Fachanwalt Verwaltungsrecht, Familienrecht, Sozialrecht, Steuerrecht
Bewertungen: 288
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gemäß § 1586 Abs. 1 BGB erlischt der Anspruch eines geschiedenen Ehegatten auf Unterhalt mit dessen erneuter Heirat. Diese Vorschrift ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch auf den Fall des Unterhaltsanspruchs der betreuenden Mutter eines Kindes nach § 1612l BGB anzuwenden. In Ihrem Fall wären Sie also im Fall einer Heirat der Kindesmutter nicht mehr verpflichtet, ihr Betreuungsunterhalt zu zahlen.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage beantworten, und verbleibe
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 14.01.2011 21:47:56
Erst einmal vielen Dank !
Da ich nur vermute, dass sie geheiratet hat, sie ist vor 5 Moin. umgezogen und unter der neuen Adresse gibt es kein Klingelschild mit "ihrem" Namen.
Wie kann ich herausfinden, ob sie verheiratet ist ?
Erst einmal vielen Dank !
Da ich nur vermute, dass sie geheiratet hat, sie ist vor 5 Moin. umgezogen und unter der neuen Adresse gibt es kein Klingelschild mit "ihrem" Namen.
Wie kann ich herausfinden, ob sie verheiratet ist ?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 14.01.2011 22:52:05
Sie werden sie fragen müssen, wenn Sie es nicht auf andere Weise - über gemeinsame Bekannte oder dergleichen - herausfinden können. Gegebenenfalls sollten Sie sich hierfür anwaltlicher Hilfe bedienen, das ist möglicherweise wirkungsvoller.
Mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)
Sie werden sie fragen müssen, wenn Sie es nicht auf andere Weise - über gemeinsame Bekannte oder dergleichen - herausfinden können. Gegebenenfalls sollten Sie sich hierfür anwaltlicher Hilfe bedienen, das ist möglicherweise wirkungsvoller.
Mit freundlichen Grüßen
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