Netto-Gehaltszuschuss nach längerer Zeit kürzbar?
Sehr geehrtes Anwaltsteam,
ich habe folgende Frage, bei der ich mich über eine eindeutige, verbindliche Antwort freue:
Ich, als Angestellter eines mittelständigen Unternehmens, bekomme seit nunmehr fast 3 Jahren zu meinem Bruttogehalt einen Netto-Gehaltszuschuss (Kindergartengebühren) vom Unternehmen.
Diesen Gehaltszuschuss habe ich seinerzeit mit meinem Vorgesetzten vereinbart; es besteht jedoch keine schriftliche Vereinbarung darüber - nur natürlich die Verdienstbescheinigungen.
Nun ist die Kindergartenzeit bald vorüber und ich habe meinem Arbeitgeber zunächst vorgeschlagen, den Zuschuss entsprechend so auf auf das Bruttogehalt aufzuschlagen, dass das Nettogehalt identisch bleibt. Ich befürchte jedoch, dass der Arbeitgeber dies nun wg. der höheren Lohnnebenkosten nicht "kampflos" machen wird.
Frage nun:
Ich betrachte jedoch den Zuschuss (immerhin ~ 200 EUR) als Teil meiner Vergütung und meine, dass der AG das Gehalt nicht ohne Weiteres kürzen darf. Oder gilt das nur auf das reine Brutto-. nicht jedoch auf das Nettogehalt?
Gibt es da nicht so etwas, wie eine "betriebliche Übung" - also durch die 3-Jährige Zahlung des AG ein Recht auf das volle (Netto-)Gehalt? Mir ist klar, dass das Nettogehalt durchaus wg. geänderter SozVers.-Beiträgen, usw. variieren kann, aber hier geht es ja um einen fixen Betrag. Es gibt ja noch eine Reihe anderer Möglichkeiten für Netto-Zuschüsse - wie z.B. Benzin-/Fahrtkostenzuschüsse, usw., die ich dem AG anbieten könnte.
Wichtig ist mir bei der Beantwortung die rechtliche Situation und ob ich also auf die gleiche Netto-Vergütung bestehen kann oder nicht.
Vielen Dank im Voraus für Beantwortung.
Freundliche Grüße
spqr
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