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Frage geschrieben am 04.01.2005 16:19:00

Nebenverdienst

Rechtsgebiet: Steuerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5293

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Einleitung:

Ich arbeite hauptberuflich im Öffentlichen Dienst und habe
einen Bruttolohn von ca. 2100,- Euro bei Steuerklasse I,
von denen also ca. 1300,- Euro Netto übrig bleiben.

Ende 2003 fing ich an, mit Domainwerbung und Handel etwas
nebenbei zu verdienen. Es waren Beträge von unter 50,- Euro
monatlich. 2004 änderte sich aber die Situation und die
Beträge wuchsen stark an:

Januar 2004 200,- Euro
Februar 2004 500,- Euro
März 2004 300,- Euro
April 2004 400,- Euro
Mai 2004 800,- Euro
Juni 2004 750,- Euro
Juli 2004 700,- Euro
August 2004 1800,- Euro
September 2004 1000,- Euro
Oktober 2004 1300,- Euro
November 2004 1400,- Euro
Dezember 2004 900,- Euro


Wie ein Damoklesschwert hängt die Steuersache über
mir. Ich möchte alles korrekt abwickeln und würde gerne
wissen, wie ich mich jetzt verhalten sollte, um möglichst
wenig Steuern zahlen zu müssen als Privatperson. Bei der
Firma von der ich die Gelder erhalten habe, gelte ich
auch als Privatperson, aber bei solchen Summen mittlerweile,
weiss ich auch nicht...

Investiert habe ich etwa 700,- Euro, abgesehen von
Internetgebühren oder ähnlichen.

Es ist absolut nicht sicher, dass der Nebenverdienst so
hoch bleibt, er kann jederzeit abstürzen wie beim Wechsel
von November zu Dezember. Daher würde ich gerne Privat-
person bleiben und mein Leben nicht weiter komplizieren
in dem ich Gewerbe anmelde und/oder eine GbR oder ähnliches
gründen muss.

----------------------------------------------------------------

Meine Fragen:

- Muss ich sofort Gewerbe anmelden?

- Wo sollte ich mich weitergehend beraten lassen? Übernimmt
auch ein Lohnsteuerverein meine Arbeiten oder weisen die
mich ab, weil ich zuviel dazu verdient habe nebenbei? Brauche
ich also unbedingt einen normalen Steuerberater? Ich befürchte,
dass das immer teurer wird.

- Bis wann muss ich die Steuerreklärung für 2004 einge-
reicht haben? Bis wann muss ich Steuern nachzahlen?

- Der Zusatzverdienst beträgt um die 10.000 Euro für 2004,
wieviel Prozent muss ich denn grob gerechnet abführen, mal
von investierten 700,- Euro abgesehen? 50%? 30%?

- Ich musste im November eine Abmahnung wegen einer Domain
bezahlen. Mit den Kosten für meinen eigenen Anwalt belief es
sich auf etwa 900,- Euro, wäre sowas denn auch absetzbar?



Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 4.1.2005 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 04.01.2005 16:38:10
Rechtsanwalt Michael Wieck
Lavesstrasse 79, 30159 Hannover, Tel: (0511) 3577106, Fax: (0511) 35771071
Erbrecht, Bankrecht, Steuerrecht, Stiftungsrecht, Immobilienrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantwortete ich Ihre Fragen:

1)Ja, beim Gewerbeordnungsamt. Kosten ca. 50,00 €.

2)Für Selbständige dürfen Lohnsteuerhilfevereine grundsätzlich nicht tätig werden. Sie können sich jedoch dort auch weiter informieren.
Die Gebühren in Ihrem Fall sind relativ gering. Fragen Sie bei einem Steuerberater konkret nach. Sie müssen lediglich eine Einnahme-Überschußrechnung erstellen.

3)Grundsätzlich bis zum 31.05.2004 müssen Sie Ihre Einkommenssteuererklärung abgeben. Weiter müssen Sie eine Umsatzsteuer- und Gwerbesteuererklärung abgeben und laufend Umsatzsteuervoranmeldungen. Die Einkommensteuer ist ein Monat nach dem Erhalt des Bescheides fällig.

4)Überschlagsmäßig hätten Sie ca. 3100,00 € Einkommensteuer zu zahlen.

5) Ja, diese Kosten stellen Betriebsausgaben dar.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

MfG

Michael Wieck
Rechtsanwalt


Anwaltskanzlei
Wieck Zimmermann & Koll.
Lavesstr. 79
30159 Hannover

Tel.: 0511-3577106
Fax: 0511-35771071
wieck@wieck-zimmermann.de

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