Nebentätigkeit lt Arbeitsvertrag untesagt ?
26.08.2010 10:21 |
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Arbeitsrecht
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Rechtsanwältin Marion Deinzer
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Sehr geehrter Herr Anwalt!
Ich bin eine teilzeitbeschäftigte Sekretärin in der Filiale eines Versicherers in Bonn. Für einen selbständigen Berater einer anderen Filiale des gleichen Versicherers (in Köln) würde ich gerne nebenberuflich (per Anmeldung Kleingewerbe) projektabhängig arbeiten:
Einholung von Angeboten, Seminare vorbereiten und nachhalten, Einholung von Angeboten, Telefonvertretung, etc.
Mein Filialleiter in Bonn hat dieser Nebentätigkeit bereits zugestimmt.
An sich sollte nichts dageben sprechen, da folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Dem eigenen Arbeitgeber (Versicherung) mache ich keine Konkurrenz (im Gegenteil, ich verhelfe ggf. zu mehr Umsatz..)
2. Die maximale Wochenarbeitszeit für Hauptberuf und Nebentätigkeit wird 48h nicht übersteigen
3. Die Arbeit im Hauptberuf leidet nicht unter der Nebentätigkeit
Habe mich vorab hier schlau gemacht:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Nebentaetigkeit.html
Problem:
Mein Arbeitsvertrag habe ich nicht mit der Filiale bei der ich teilzeitbeschäftigt bin, sondern mit dem übergeordneten "Versicherungsunternehmen" geschlossen.
In meinem Arbeitsvertrag findet sich aber folgende Formulierung:
"Währende der Laufzeit des Vertragsverhältnisses darf der Arbeitnehmer auch keine Geschäfte auf eigene Rechnung oder für fremde Rechnung tätig werden."
2 Fragen:
1) Kann ich davon ausgehen, dass diese Klausel eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers darstellt und damit unwirksam ist?
2) Muss ich die Nebentätigkeit trotzdem anzeigen?
Danke für eine Rückantwort.
Viele Grüsse,
Ihre
123_Frage
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