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Frage geschrieben am 14.02.2012 14:38:28

Nebenkostenabrechnung

Rechtsgebiet: Mietrecht, Wohnungseigentum | Einsatz: € 65,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 670
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Ich bin Mieter einer Wohnung in München. Der Mietvertrag läuft seit 01.01.2005. Der Vermieter hat nun erstmalig die Nebenkosten am 31.12.2011 für das Jahr 2010 abgerechnet.

Der Vermieter weigert sich die vorhergehenden Jahre abzurechnen.

Kann ich auf Abrechnung der Jahre 2005 bis 2009 bestehen und diese gerichtlich durchsetzen lassen.


Antwort geschrieben am 14.02.2012 14:59:03
Rechtsanwalt Reinhard Otto
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Guten Tag,

Sie können die Abrechnung der letzten 3 Jahre verlangen und notfalls gerichtlich einklagen, weil insoweit noch keine Verjährung eingetreten ist.

Bis zur Höhe der nicht abgerechneten Vorauszahlungen können Sie die laufenden Vorauszahlungen gemäß § 273 BGB zurückhalten, vgl. BGH, Urteil vom 29.03.2006, Az.: VIII ZR 191/05


Mit freundlichen Grüßen


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