Hätte mir die Nebenkostenabrechnung bis zum 30.11.2010 zugehen müssen und ist sie, da das nicht gesc
08.12.2010 12:39 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
| in unter 1 Stunde
Preis: ***,00 € |
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.
| in unter 1 Stunde
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe folgende Frage:
Ich bin am 30.04.2009 aus meiner Wohnung ausgezogen. Die Wohnungsabnahme mit Schlüsselrückgabe erfolgte am 01.05.2009.
Am 06.12.2010 (Briefstempel 04.12.2010) erhielt ich die Nebenkostenabrechnung für 01.01.2009-30.04.2009. Der Abrechnungszeitraum für die Heiz-, Warmwasser- u. Kaltwasserkostenabrechnung ist vom 01.12.2008-30.11.2009.
Hätte mir die Abrechnung bis zum 30.11.2010 zugehen müssen und ist sie, da das nicht geschehen ist, damit verjährt?
Vielen Dank
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 303 weitere Antworten zum Thema:
Nebenkostenabrechnung BGB Verjährung
Nebenkostenabrechnung BGB Verjährung









