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Nebenkosten hoch - Vermieter soll Energiesparmassnahmen ergreifen.


19.12.2008 09:48 |
Preis: ***,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwältin Astrid Hein


| in unter 1 Stunde

Guten Tag,

ich lebe seit 2006 in einem 108 Jahre alten Haus. Das Haus ist weder an Wänden noch am Dach Isoliert und die Heizkosten sind sehr hoch. Schon für 2006 sollte ich 800€ Nebenkosten nachzahlen. Die Wohnung hat 84qm. Für das Jahr 2007 soll ich nun 900€ nachzahlen. Im WWW habe ich einen vergleich gemacht und so liegen unsere Heizkosten 827% über Bundesdurchschnitt.

Wie kann man den Vermieter dazu bringen am Haus Energiesparmassnahmen zu treffen, immerhin betreibt der Vermieter selbst im Erdgeschoss ein Ladengeschäft.

Bisher wurde immer darauf verwiesen das solche Massnahmen zu teuer wären.
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 437 weitere Antworten zum Thema:
Nebenkosten Vermieter hoch
19.12.2008 | 10:05

Antwort

von

Rechtsanwältin Astrid Hein
181 Bewertungen
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

hiermit nehme ich zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen unter Berücksichtigung des dargestellten Sachverhaltes wie folgt Stellung:

Einen Anspruch auf Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen haben Sie meiner Ansicht nach nicht, insbesondere da sich das Haus bereits bei Beginn des Mietverhältnisses in dem derzeitigen Zustand befand, sehe ich auch keine Möglichkeit Minderungsansprüche geltend zu machen.

Sie können allenfalls an die Vernunft des Vermieter appellieren, erlaube mir aber den Hinweis, das bei Modernisierungsmaßnahmen dem Vermieter die Möglichkeit hat einen Teil der Kosten auf Sie umzulegen bzw. die Miete entsprechend zu erhöhen.

Abschließend möchte ich Sie noch auf Folgendes hinweisen: Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Ihren Angaben basiert, handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Ich hoffe Ihnen hiermit einen ersten Einblick in die Rechtslage verschafft haben zu können und verbleibe

mit freundlichen Grüßen


Astrid Hein
Rechtsanwältin


ANTWORT VON
Rechtsanwältin Astrid Hein
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