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Frage geschrieben am 07.04.2006 10:19:00

Nebengebäude an Grundstücksgrenze

Rechtsgebiet: Baurecht, Architektenrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2679
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 12 weitere Antworten zum Thema Grundstücksgrenze.
Wir besitzen ein Reihenmittelhaus in Hamburg. Wir möchten auf einer Seite unserer Terasse ein ´Gerätehaus´ (Tiefe ca. 50cm) aufstellen, dass direkt an der Grundstücksgrenze steht, um einen optimalen Sichtschutz zu haben. Bisher steht hier eine Pergola. Da ich aufgrund eines Streits nicht mit der Zustimmung meines Nachnbarn rechnen kann:

Darf ich das Gebäude ohne Zustimmung/Genehmigung bauen ?
Welche Ausmasse dürfte das Nebengebäude haben (Max. Höhe und Länge an der Grundstücksgrenze) ?


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Diese Antwort ist vom 7.4.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 07.04.2006 23:22:42
Sehr geehrter Fragesteller,

in Hamburg gilt seit dem 1. April 2006 eine neue Bauordnung, nachzulesen unter http://www.luewu.de/2005/44.pdf.

In § 6 Abs. 7 heisst es dort
"In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne
eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an die
Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden,
zulässig
1. eingeschossige Garagen und eingeschossige Gebäude ohne
Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren
Wandhöhe bis zu 3,0 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze
von bis zu 9,0m,".

Sie dürfen also ohne Einwilligung des Nachbarn einen bis zu 3 m hohen und 9 m langen Abstellraum bauen.

Gemäß § 6 Abs. 8 gehen aber zwingende Festsetzungen eines Bebauungsplans vor. Ob ein solcher für Ihr Grundstück vorliegt und ob er anderslautende zwingende Vorschriften enthält, kann im Rahmen dieses Forums nicht beurteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Kamil Gwozdz
Rechtsanwalt


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