Nebenbei selbständig mit Onlineportal - was gilt es vor dem Anwaltstermin zu bedenken
| 10.06.2009 20:19 |
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Internetrecht, Computerrecht
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Rechtsanwalt Kay Fietkau
Guten Tag,
ich mache mich demnächst (neben dem Studium) mit einem Onlineportal selbständig. Bevor ich einen Anwalt aufsuche, um die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung für das Portal erstellen zu lassen, wollte ich mich auf diesem Wege informieren, an was ich sonst noch zu denken habe, um das Portal gegen eventuelle Rechtsfälle abzusichern.
Das Portal hat einen kommerziellen Hintergrund und richtet sich nur an volljährige Personen, ist aber kein Pornographie- oder Erotikportal. Neben diversen Möglichkeiten der Kommunikation, wird dem Benutzer die Möglichkeit gegeben Content hochzuladen. Der Benutzer muss vor dem Hochladen bestätigen, das er über die Rechte des hochzuladenden Contents verfügt. Da der Upload nur für zahlende Benutzer möglich ist, und hier vorab die Adressdaten abgefragt werden, wäre es im Falle einer Urheberrechtsverletzung sehr einfach, die Adressdaten an den Rechtsinhaber weiterzuleiten.
- Ist es rechtlich gesehen überhaupt „erlaubt“ die Adressdaten an den Urheberrechtsinhaber weiterzuleiten?
- Können auch gegen mich rechtliche Schritte eingeleitet werden, weil ein Benutzer urheberrechtlich geschütztes Material hochgeladen hat?
- Gibt es neben den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung noch weitere Punkte, die ich bei meinem Termin mit dem Anwalt ansprechen sollte?
Neben den Informationen, was ich anderweitig zu bedenken habe, ist eine kurze Antwort ausreichend.
Freundliche Grüße









