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Frage geschrieben am 18.04.2011 09:57:44

Namensrecht - Änderung Name eines Ehepartners in Geburtsname möglich?

Rechtsgebiet: Familienrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 921
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Guten Tag,

meine Frau und ich haben 1987 geheiratet. Zu jener Zeit mussten wir uns für einen unserer Namen als Familienname entscheiden. Wir nahmen damals meinen. Damit sind wir bis heute nicht glücklich.

Mittlerweile ist es ja möglich, dass bei einer Heirat jeder seinen eigenen Namen behält.

Frage: Ist es möglich, dass nun meine Frau für sich wieder Ihren ursprünglichen Geburtsnamen annimmt? (also keine Änderung des Ehe- oder Familiennamens und keine Voraus- oder Nachstellung. Es soll dann so sein, dass jeder von uns seinen ursprünglichen Namen trägt).
Ggf.: Wie müssen wir vorgehen?
Vorab vielen Dank!


Antwort geschrieben am 18.04.2011 10:50:21
Rechtsanwältin Gina Haßelberg
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Sehr geehrter Rechtsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne wie folgt beantworte:

Leider ist es nicht ohne Weiteres möglich, den Familiennamen nachträglich zu ändern/aufzuheben.

Grundsätzlich besteht ein Interesse der Gesellschaft daran, dass insbesondere Familiennamen nicht geändert werden. Der Familienname hat eine wichtige Identifikations- und Ordnungsfunktion.

§ 1355 BGB regelt den Familiennamen. Die Entscheidung einen Familiennamen einzugehen, ist für die Zeit der Ehe regelmäßig endgültig. Nach einer Scheidung kann der Geburtsname wieder angenommen werden.

Ohne besondere wichtige Gründe (Name ist ehrverletzend etc.) ist die Änderung des Familiennamens während der Ehe nicht möglich. Da Sie lediglich nicht glücklich mit dem Namen sind, dürfte ein solcher wichtiger Grund nicht gegeben sein.

Nach § 1355 Absatz 4 BGB besteht lediglich die Möglichkeit, dass derjenige Ehegatte, dessen Ehename nicht Familienname wird, dem Familiennamen seinen Geburtsnamen durch Erklärung gegenüber dem Standesamt voranstellen oder anfügen kann.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den vorstehenden Ausführungen um eine erste Einschätzung aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhalts handelt, die eine persönliche Beratung durch einen Rechtsanwalt nach umfassender Sachverhaltsaufklärung nicht ersetzen kann. Durch Auslassen oder Hinzufügen von Tatsachen Ihrerseits kann sich die rechtliche Bewertung ändern.

Bei Unklarheiten können Sie gerne von Ihrem Nachfragerecht Gebrauch machen.

Mit freundlichen Grüßen

Gina Haßelberg
(Rechtsanwältin)

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 18.04.2011 11:15:26

Sehr geehrte Frau Haßelberg,

vielen Dank für Ihre Antwort. Das, was Sie schreiben ist mir soweit bekannt.

Ich hatte daher explizit geschrieben, dass

- der Familienname NICHT geändert werden soll
- die Frage ist diese:
Kann meine Frau (geborene Ap-fel), bei weiter bestehender Ehe, ihren ursprünglichen Namen wieder als alleinigen Namen annehmen?
Also, sie würde dann wieder "Ap-fel" und ich "Birne" heißen (es soll also auch kein Doppelname wie "Ap-fel Birne" entstehen, sondern jeder seinen ursprünglichen Namen haben).
Wenn wir heute heiraten würden wäre es ja möglich, dass sie weiterhin "Ap-fel" und ich "Birne" heiße.

Vorab vielen Dank für Ihre Bemühungen &

herzliche Grüße!
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 18.04.2011 11:24:40

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:

Als Sie damals heirateten, beschlossen Sie einen gemeinsamen Familiennamen zu führen.

Dieser Familienname kann nachträglich nicht geändert werden. Wenn Ihre Frau einen anderen Nachnamen tragen würde, stellte dies auch eine Änderung des Familiennamens dar. Es käme der Abschaffung Ihres Familiennames gleich.

Daher kann der Nachname Ihrer Frau nicht geändert werden, ohne dass die Änderung auch den Familiennamen betrifft.

Deshalb ist die von Ihnen gewünschte Änderung rechtlich nicht möglich.

Ich bedauere, Ihnen dies mitteilen zu müssen.

Mit freundlichen Grüßen
Gina Haßelberg
(Rechtsanwältin)

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