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Frage geschrieben am 04.02.2011 12:22:58

Namensnutzung einer Marke im Online-Shop

Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 958
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Sehr geehrte Damen und Herren,

bis jetzt habe ich selbstgemachten Schmuck im eigenen Online-Shop (als Kleingewerbetreibende - falls das wichtig ist) angeboten. Nun wollte ich mein Angebot noch um einiges an Zubehörteilen erweitern (vor allem dachte ich da an Hersteller von Glas- und Kristallwaren aus Italien und Österreich).

Meine Frage lautet nun, ob ich die Namen dieser Firmen in meinem Shop als Kategorie benutzen darf oder nicht.

Meine Waren beziehe ich natürlich über autorisierte Großhändler dieser Hersteller.

Ich hoffe, ich konnte mich so einigermaßen verständlich ausdrücken.

Mit freundlichen Grüßen


Antwort geschrieben am 04.02.2011 12:52:36
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich möchte diese anhand des geschilderten Sachverhaltes im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt beantworten:

Es bestehen bezüglich Ihres Vorhabens zumindest markenrechtliche Bedenken, sofern die Produkte bzw. deren Namen, welche Sie anbieten wollen, markenrechtlich geschützt sind. Denn dem Inhaber der Marke stehen gemäß § 14 MarkenG die ausschließlichen Rechte an der Nutzung einer Marke zu. Sofern Sie also derartige Markenbezeichnungen ohne die erforderliche Zustimmung des Markeninhabers im geschäftlichen Verkehr wie beabsichtigt verwenden würden, würde die geschützte Marke zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen und somit als Herkunftshinweis genutzt werden. Dies ist aber zunächst grundsätzlich nur dem jeweiligen Markeninhaber gestattet.

Wenn eine fremde Marke somit von Ihnen in dieser Form genutzt werden würde, stellt dies eine Markenrechtsverletzung dar. Sie könnten dann vom Markeninhaber auf Unterlassung gemäß § 14 Abs. 5 MarkenG sowie Schadensersatz gemäß § 14 Abs. 6 MarkenG in Anspruch genommen werden. Grundsätzlich drohen dann also bei Einführung in den Wirtschaftsverkehr entsprechende rechtliche Schritte in Form von Abmahnungen etc. Dies wäre lediglich nur dann nicht der Fall, wenn die Produkte zum rein privatem Gebrauch genutzt werden würden, was aber nach Ihrer Schilderung nicht der Fall wäre.

Um dies zu vermeiden, sollten Sie sich vor Beginn Ihres Vorhabens daher unbedingt an die jeweiligen Markeninhaber der Verkaufsprodukte wenden, um deren Zustimmung zum Verkauf und dem Bewerben der Marke in Ihrem Onlineshop einzuholen. Derartige Zustimmungen werden in der Regel von den Markeninhabern auch erteilt, zumeist durch Vergabe so genannter Vertriebslizenzen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Ansonsten wünsche ich schon einmal ein schönes kommendes Wochenende und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen


Thomas Joschko
Rehtsanwalt


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Namensnutzung einer Marke im Online-Shop | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2011-02-07
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