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Frage geschrieben am 14.01.2012 10:03:47

Namensänderung mit 31 Jahren und Annahme von Nachname des leiblichen Vaters

Rechtsgebiet: Familienrecht | Einsatz: € 40,00 | Status: Geschlossen | Aufrufe: 493
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 48 weitere Antworten zum Thema Namensänderung.
Kurze Familiengeschichte:

Meine Mutter war mit einem Mann
nennen wir ihn mal "Hr Müller"
bis zu meinem 8. Lebensjahr verheiratet.

Während dieser Ehezeit
bin ich von einem anderen Mann ( mein leiblichen Vater ) gezeugt worden.

Als sich meine Mutter als ich 8 Jahre
war von " Hr Müller " (bis dahin mein Pflegevater) getrennt hatte
und anschließend bis heute glücklich mit meinem leiblichen Vater nennen wir ihn mal
" Hr Mayer " offiziel zusammen gekommen ist
aber bis heute nicht verheiratet sind.

Heute bin ich 31 Jahre und habe noch den Namen
" Hr Müller " von meinem damaligen Pflegevater
da meine leiblichen Eltern bis heute nicht verheiratet sind.

Da ich nun dieses Jahr heiraten möchte
ist mein leiblicher Vater " Hr Mayer " auf die Idee gekommen das ich doch seinen Namen annehmen sollte um das dieser weitergeführt wird.

Dies würde ich auch liebend gern machen
doch laut Standesamt muss ich hier eine Erklärung dazu abgeben.
Diese sollte begründen warum ich diesen Namen gerne annehmen möchte bzw ihn jetzt ändern möchte.

Hat hier jemand Erfahrungswerte wie ich am besten vorgehen soll?
Bzw die Vorgehensweise weiss ich schon
doch mir fehlt eine det. Erklärung
welche zu 100% auch vom Standesamt akzeptiert wird.



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