Namensänderung im Geschäftsverkehr
| 21.11.2011 13:15
| Preis:
***,00 € |
Generelle Themen
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
ich bin in promovierter betriebswirt und heiße sagen wir
Dr.Peter Wöhler.
1. Zusätzlich arbeite ich auch journalistisch und
möchte nicht unter diesem Namen auftreten sondern z
Bs unter Dr Frank Wöhler. Geht das?
2.Noch weiter würde ich gehen und mich Dr
Peter .Wiegmann nennen.Wie geht das?
3.Pass etc lauten natürlich auf meinen normalen
Namen und im HR etc sthe ich im Zwweifel ebenfalls
damit drin.
Frage: was ist da möglich und wo verstößt man mit welchen Folgen ggfs gene Gesetze?
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 13 weitere Antworten zum Thema:
Namensänderung
21.11.2011 | 14:05
Antwort
von
Rechtsanwalt Thomas Bohle
929 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,
der journalistische Veröffentlichung unter einem Pseudonym ist zulässig und erlaubt.
Sie dürfen sich nur nicht etwa einen akademischen Titel hinzufügen, sofern Sie diesen tatsächlich nicht innehaben. Grenzen sind auch dann gegeben, wenn Sie einen verwechselbaren Namen nutzen oder der von Ihnen beabsichtigte Name schon geschätzt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php
Nachfrage vom Fragesteller
21.11.2011 | 14:23
nun ja als Journalist ok.Pseudonyme sind da ja üblich.
Was ist, wenn ich es im sonstigen Geschäftsverkehr machen würde also gegenüber Kunden? und/oder als Ansprechpartner in einem Internet online Angebot?
statt Dr .Peter Wöhler eben Dr. Frank Wöhler oder Dr.Peter Wiegmann?
(rechtmäßige Promotion etc natürlich vorausgesetzt?)
Mit fehlt da der juristische Bezugsrahmen, gegen was man verstoßen würde?Vielleiucht könne sie bei diesem fließenden Übergang noch was hinzufügen.
Besten Dank
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
21.11.2011 | 14:29
Sehr geehrter Ratsuchender,
bitte beachten Sie die Eingangsfrage, in der Sie ausführen:
"Zusätzlich arbeite ich auch journalistisch und
möchte nicht unter diesem Namen auftreten"
Danach ging es also um den journalistischen Auftritt, der zu bewerten ist. Und dort verstoßen Sie dann gegen KEINE Rechtsvorschift (auch nicht bei den fließenden Übergangsnamen), so dass ich Ihnen letztlich also auch keine Vorschrift nennen kann, gegen die es verstoßen könnte, weil es eben keine solche Vorschrift gibt.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
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Ergänzung vom Anwalt
22.11.2011 | 08:31
Zur Bewertung:
Sehr geehrter Ratsuchender,
auch für 25 € wird hier tolle ERSTberatung geliefern, wobei Ihnen sicherlich keine Beurteilung darüber zusteht, was "toll" ist und was nicht.
Entscheidend für die Annahme der Frage ist neben dem Einsatz auch sicherlich die Fragestellung. Und genau diese Fragestellung wurde beantwortet.
Wenn Sie nun etwas anderes gewünscht haben, sollten Sie ggfs. die Fragestellung überdenken, bevor Sie derart bewerten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
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