364.709
Registrierte
Nutzer
Schneller und günstiger Rat vom Anwalt online.
Rechtsverbindlich: Antwort von einem Anwalt. Vertrauendwürdig: Kein Abo, keine Folgekosten.
Vertaulich:
E-Mail Beratung

Vertrauliche Rechtsberatung beim Anwalt Ihrer Wahl.

  • Dateien mitschicken
  • Kein Termin, kein Aufwand
  • ab 25 € mit dem Anwalt vereinbar
Topseller
Frag-einen-Anwalt.de

Einfacher geht es nicht, Das Original und Testsieger.

  • Frage online stellen
  • Ein Anwalt antwortet in 2 Stunden.
  • Beratung zu Ihrem Preis.
  • Ab 25 €
Sofort:
Telefonberatung

Jetzt sofort von einem Anwalt helfen lassen.

  • Sekundengenaue Abrechnung.
  • Später jederzeit anhören.
  • Ab 1,49 €/Min.
Beratungen vergleichen
490 Besucher | 1 Anwälte online
 www.frag-einen-anwalt.de » Generelle Themen » Namensänderung im Geschäftsverkehr
Schon bei uns registriert?
Bitte melden Sie sich an.
Nutzername


Passwort
Einloggen Passwort vergessen?

Oder mit einem Ihrer Konten:
Login via Facebook
 www.frag-einen-anwalt.de » Generelle Themen » Namensänderung im Geschäftsverkehr

Namensänderung im Geschäftsverkehr


| 21.11.2011 13:15 |
Preis: ***,00 € |

Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Thomas Bohle


| in unter 2 Stunden

ich bin in promovierter betriebswirt und heiße sagen wir
Dr.Peter Wöhler.
1. Zusätzlich arbeite ich auch journalistisch und
möchte nicht unter diesem Namen auftreten sondern z
Bs unter Dr Frank Wöhler. Geht das?
2.Noch weiter würde ich gehen und mich Dr
Peter .Wiegmann nennen.Wie geht das?
3.Pass etc lauten natürlich auf meinen normalen
Namen und im HR etc sthe ich im Zwweifel ebenfalls
damit drin.
Frage: was ist da möglich und wo verstößt man mit welchen Folgen ggfs gene Gesetze?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 13 weitere Antworten zum Thema:
Namensänderung
21.11.2011 | 14:05

Antwort

von

Rechtsanwalt Thomas Bohle
929 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,


der journalistische Veröffentlichung unter einem Pseudonym ist zulässig und erlaubt.


Sie dürfen sich nur nicht etwa einen akademischen Titel hinzufügen, sofern Sie diesen tatsächlich nicht innehaben. Grenzen sind auch dann gegeben, wenn Sie einen verwechselbaren Namen nutzen oder der von Ihnen beabsichtigte Name schon geschätzt ist.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php


Nachfrage vom Fragesteller 21.11.2011 | 14:23

nun ja als Journalist ok.Pseudonyme sind da ja üblich.

Was ist, wenn ich es im sonstigen Geschäftsverkehr machen würde also gegenüber Kunden? und/oder als Ansprechpartner in einem Internet online Angebot?
statt Dr .Peter Wöhler eben Dr. Frank Wöhler oder Dr.Peter Wiegmann?
(rechtmäßige Promotion etc natürlich vorausgesetzt?)
Mit fehlt da der juristische Bezugsrahmen, gegen was man verstoßen würde?Vielleiucht könne sie bei diesem fließenden Übergang noch was hinzufügen.

Besten Dank

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 21.11.2011 | 14:29

Sehr geehrter Ratsuchender,


bitte beachten Sie die Eingangsfrage, in der Sie ausführen:

"Zusätzlich arbeite ich auch journalistisch und
möchte nicht unter diesem Namen auftreten"


Danach ging es also um den journalistischen Auftritt, der zu bewerten ist. Und dort verstoßen Sie dann gegen KEINE Rechtsvorschift (auch nicht bei den fließenden Übergangsnamen), so dass ich Ihnen letztlich also auch keine Vorschrift nennen kann, gegen die es verstoßen könnte, weil es eben keine solche Vorschrift gibt.




Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php

Ergänzung vom Anwalt 22.11.2011 | 08:31

Zur Bewertung: Sehr geehrter Ratsuchender, auch für 25 € wird hier tolle ERSTberatung geliefern, wobei Ihnen sicherlich keine Beurteilung darüber zusteht, was "toll" ist und was nicht. Entscheidend für die Annahme der Frage ist neben dem Einsatz auch sicherlich die Fragestellung. Und genau diese Fragestellung wurde beantwortet. Wenn Sie nun etwas anderes gewünscht haben, sollten Sie ggfs. die Fragestellung überdenken, bevor Sie derart bewerten. Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwalt Thomas Bohle Damm 2 26135 Oldenburg Tel: 0441 / 26 7 26 Fax: 0441 / 26 8 92 mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php
Bewertung des Fragestellers 2011-11-21 | 15:19


Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"für 25€ kann man nichts Tolles erwarten, dennoch war es weit unter den Anforderungen."
Stellungnahme vom Anwalt: "Die Anforderungen ergeben sich aus dem Fragetext und dem Einsatz .... Und hiernach wollte der Ratsuchende die Klärung zur journalistischen Nebentätigkeit. Dazu wurde die Frage angenommen und entsprechend der Rechtsprechung zutreffend beantwortet....Alle Anforderungen nach den Nutzungsbedingungen wurden erfüllt....Wenn der Ratsuchende offenbar etwas anderes meint, als er fragt (und schreibt), kann und darf sich dieses nicht in einer Bewertung niederschlagen....Wenn der Ratsuchender (fälschlicherweise) der Meinung ist, "nichts Tolles für 25 € erwarten zu können", warum bietet er dann nicht mehr oder formuliert den Fragentext genauer?
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Thomas Bohle »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 2011-11-21
2,2/5.0

für 25€ kann man nichts Tolles erwarten, dennoch war es weit unter den Anforderungen.


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Oldenburg

929 Bewertungen
FACHGEBIETE
Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet und Pachtrecht