Namensänderung Doppelname bei/nach zweiter Heirat
15.04.2010 21:38 |
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Familienrecht
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Rechtsanwalt Steffan Schwerin
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe nach Scheidung den Familiennamen meines Ex-Mannes "Meier" (Namen geändert) beibehalten, möchte ihn aber jetzt im Zuge meiner anstehenden neuen Eheschließung ablegen und meinen Geburtsnamen "Schmidt" mit dem Namen meines künftigen Ehemannes "Miller" (britischer Staatsbürger) als Doppelnamen verbinden, also "Miller-Schmidt".
Die Eheschließung wird Ende Mai auf Malta stattfinden. Dort besteht für mich die Möglichkeit, mit Eheschließung entweder des bisherigen Namen (Meier), den meines künftigen Mannes (Miller) oder auch meinen Geburtsnamen (Schmidt) anzunehmen.
Wie mir jetzt das für mich in Deutschland zuständige lokale Standesamt mitteilte, ist es nach deutschem Recht
1. nicht möglich, den Geburtsnamen nach Eheschließung anzuhängen, wenn ich nicht bereits mit diesem Namen in die Ehe eingetreten bin. Dies würde bedeuten, dass ich noch VOR der Hochzeit zu diesem Geburtsnamen zurückkehren müsste - dies ist allerdings nicht ganz leicht für mich, da ich zwar in Deutschland mit Wohnsitz gemeldet bin (aus Versicherungsgründen wegen Doktorarbeit an deutscher Uni), mich aber überwiegend in Großbritannien aufhalte. Darüber hinaus sehe ich Schwierigkeiten, dem Maltesischen Standesamt verständlich zu machen, dass ich jetzt noch nach Bestellung des Aufgebotes eine Namensänderung machen will (wenn dies überhaupt möglich ist...).
2. nicht möglich, den nach maltesischem Recht zulässigen Geburtsnamen Schmidt IM ZUGE DER HEIRAT wieder anzunehmen (und dann hinterher in Deutschland den Namen meines Ehemannes voranzustellen).
Ist dies korrekt? Ich bin zwar kein Jurist, aber nach meiner Lesart ist der §1355 Absatz (4) hier unklar - ich würde ihn so verstehen, dass auch der Geburtsname im nachhinein angehängt werden kann, wenn ich diesen NICHT vor der erneuten Eheschließung führe bzw. wieder angenommen habe. Welche Möglichkeiten habe ich hier?
Herzlichen Dank.
Mit freundlichen Grüssen
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