366.381
Registrierte
Nutzer
Schneller und günstiger Rat vom Anwalt online.
Rechtsverbindlich: Antwort von einem Anwalt. Vertrauendwürdig: Kein Abo, keine Folgekosten.
Vertaulich:
E-Mail Beratung

Vertrauliche Rechtsberatung beim Anwalt Ihrer Wahl.

  • Dateien mitschicken
  • Kein Termin, kein Aufwand
  • ab 25 € mit dem Anwalt vereinbar
Topseller
Frag-einen-Anwalt.de

Einfacher geht es nicht, Das Original und Testsieger.

  • Frage online stellen
  • Ein Anwalt antwortet in 2 Stunden.
  • Beratung zu Ihrem Preis.
  • Ab 25 €
Sofort:
Telefonberatung

Jetzt sofort von einem Anwalt helfen lassen.

  • Sekundengenaue Abrechnung.
  • Später jederzeit anhören.
  • Ab 1,49 €/Min.
Beratungen vergleichen
1004 Besucher | 5 Anwälte online
 www.frag-einen-anwalt.de » Internetrecht, Computerrecht » Namen in Erfahrungsberichten...
Schon bei uns registriert?
Bitte melden Sie sich an.
Nutzername


Passwort
Einloggen Passwort vergessen?

Oder mit einem Ihrer Konten:
Login via Facebook
 www.frag-einen-anwalt.de » Internetrecht, Computerrecht » Namen in Erfahrungsberichten...

Namen in Erfahrungsberichten/Blogs


| 31.05.2006 16:27 |
Preis: ***,00 € |

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Andreas Schwartmann


| in unter 2 Stunden

Ich betreibe eine private Website mit Weblog ("Blog"). Da ich lange Zeit Probleme mit dem DSL Internet-Zugang der Firma 1und1 Internet AG hatte, habe ich dort einen umfangreichen Erfahrungsbericht mit Tipps zum Vorgehen veroeffentlicht. Dieser enthaelt auch eMails vom 1und1 Kunden-Support inkl. Vor- und Nachnamen der jeweiligen Mitarbeiter (wie man sie empfaengt). Dies ist sinnvoll, da man daran sieht, ob man bereits mit dem Mitarbeiter Kontakt hatte. Es geht mir selbstverstaendlich nicht darum die 1und1 Mitarbeiter privat anzugreifen.

Die Frage ist jetzt, ob man diese Namen alle irgendwie unkenntlich machen muss?

Falls ja: Reicht es z.B. den Vornamen abzukuerzen oder was ist mindestens notwendig?

Was tun, wenn sich einer der Mitarbeiter direkt bei mir per eMail beschwert und die Veroeffentlichung des Namens/der Mail verbietet?

Was koennte mir der Mitarbeiter verbieten und was nicht?

Muss ich bei privaten Erfahrungsberichten im Internet eine Klage der jeweiligen Firma befuerchten?

Meiner Meinung nach ist ein Name ohne private Adresse etc. im Internet ausreichend anonym, aber Gerichte koennten das natuerlich anders sehen und ich will fuer einen privaten Erfahrungsbericht kein Risiko eingehen.
31.05.2006 | 17:07

Antwort

von

Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
696 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Grundsätzlich spricht nichts gegen die Veröffentlichung eines privaten Erfahrungsberichtes in einem Blog. Allerdings darf dieser Bericht keine unwahren oder nicht nachweisbaren Behauptungen enthalten, da Sie sonst damit rechnen müssen, wegen eines Eingriffes in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb aus §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB auf Unterlassung in Anspruch genommen zu werden. Sie sollten sich also streng an den Fakten orientieren.

Problematisch ist indes die Veröffentlichung von E-Mails. Denn die Veröffentlichung von Korrespondenz, die nur für den Adressaten bestimmt ist, verletzt das Recht am eigenen Wort und kann einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Absenders sowie einen Eingriff in in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen, soweit kein öffentliches Interesse an der Veröffentlichung besteht. Dies würde ich in Ihrem Fall eher verneinen, so daß ich Ihnen von der Veröffentlichung der E-Mails generell abraten möchte, wenn Sie kein Risiko eingehen möchten.


Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann
Rechtsanwalt




--
Rechtsanwalt A. Schwartmann
Gleueler Str. 249 D-50935 Köln
Tel: (0221) 355 9205 / Fax: (0221) 355 9206 / Mobil: (0170) 380 5395
Sipgate: (0221) 355 333915 / Skype: schwartmann50733
www.rechtsanwalt-schwartmann.de
www.online-rechtsauskunft.net
www.online-akteneinsicht.net
www.mietrecht-in-koeln.de
www.net-scheidungen.de

<img src="http://www.andreas-schwartmann.de/logo.gif">




Rechtsanwalt A. Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45
50739 Köln

Tel.: 0221 801 37193
Fax: 0221 801 37206

www.rechtsanwalt-schwartmann.de
www.koelner-onlinescheidung.de
www.mietrecht-in-koeln.de

Internetrecht - Urheberrecht -
Mietrecht - Familienrecht

Nachfrage vom Fragesteller 31.05.2006 | 17:25

Hallo Herr Schwartmann,

danke fuer die schnelle Antwort!

Eine wichtige Nachfrage zum Recht am eigenen Wort habe ich:

Bezieht sich das "Recht am eigenen Wort" auch auf mehr oder weniger automatisch versendete Mails (wie sie praktisch jeder Kunde erhaelt), Mahnungen oder Rechnungen mit Standard-Texten wie

"mit Bedauern haben wir Ihre Kuendigung Ihres Vertrages 123 inklusive der 1&1 DSL-Leitung mit der Kundennummer 456 zur Kenntnis genommen."

oder

"Wir weisen Sie darauf hin, dass die Rechnungsbetraege bis zum Kuendigungswirkdatum berechtigte Forderungen darstelllen."

?

Selbst wenn ein Mitarbeiter die Versendung einer solchen Mail veranlasst hat und sein Name darunter steht (den ich gerne aendere), ist es ja offensichtlich, dass es hier nicht um persoenliche Nachrichten geht, die vom Mitarbeiter fuer mich formuliert wurden (also mit "eigenen Worten") sondern um Text-Vorlagen die hoechstens juristischen Notwendigkeiten folgen.

Das Problem mit 1&1 ist ja gerade, dass man nur vorgefertigte Texte als Antwort erhaelt, die nicht auf das Problem eingehen. Genau dies will ich zeigen.

Viele Gruesse,

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 31.05.2006 | 20:04

Sehr geehrter Herr M.,

wenn hier bloße Textbausteine zitiert werden, sehe ich keinen Eingriff in ein schützenswertes Recht von 1&1. Gleichwohl sollten Sie auf die Nennung der Namen des Mitarbeiters verzichten, um etwaigen Problemen aus dem Weg zu gehen.

Zum Geschäftsgebahren der Firma 1&1 möchte ich Sie im Übrigen auch auf das informative Blawg des geschätzten Berliner Kollegen Hoenig hinweisen, der dort bereits mehrfach über eigene Erfahrungen mit diesem Provider berichtet hat. In der dort gezeigten Form wäre auch Ihr Erfahrungsbericht nicht zu beanstanden.

Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann

Bewertung des Fragestellers |


Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"Im Wesentlichen haben mir die Antworten weitergeholfen, auch wenn ich mir nicht ganz im Klaren bin auf welcher Grundlage man die Nennung von Namen im Internet verbieten kann. Evtl. hilft mir hier das Urteil der Europäischen Gerichtshofs vom 6.11.2003 weiter. "
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Andreas Schwartmann »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER
4/5.0

Im Wesentlichen haben mir die Antworten weitergeholfen, auch wenn ich mir nicht ganz im Klaren bin auf welcher Grundlage man die Nennung von Namen im Internet verbieten kann. Evtl. hilft mir hier das Urteil der Europäischen Gerichtshofs vom 6.11.2003 weiter.


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Köln

696 Bewertungen
FACHGEBIETE
Familienrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Zivilrecht, Urheberrecht