Namen eine GmbH + Umwandlung
14.05.2012 08:02 |
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Gesellschaftsrecht
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Rechtsanwalt Stephan Bartels
Meine Lebensgefährtin möchte zur Zeit das Haus Ihrer Mutter verkaufen. Es handelt sich um ein großes Anwesen mit Sägewerk im Schwarzwald. Es gibt bereits einen Käufer, einen Geschäftsmann aus Russland. Dieser hat Interesse am Haus, möchte jedoch auch die bisherige Firma erwerben und den ursprünglichen Namen der Firma „XYZ" fortführen.
Der Betrieb bestand fast 200 Jahre als Sägewerk XYZ OHG. Im Jahre 2008 wurde die Firma aus dem Handelsregister gelöscht und durch eine ABC GBR (ursprünglichen Gesellschafter der XYZ OHG) ersetzt, welche weiterhin zur Abwicklung der Restbestände usw. fortbesteht. Das Sägewerk wurde 2008 verpachtet und unter dem Namen Sägewerk XYZ GBR , Inh. H. fortgeführt, ging jedoch 2011 in die Insolvenz.
Der Käufer des Hause möchte nun die „Tradition" des Unternehmens beibehalten und auch den Namen „XYZ" verwenden. Er möchte in seiner Heimat mit der 200 –Jährigen Tradition des Unternehmens werben können. Da eine GBR sicherlich nicht ohne weiteres verkauft werden kann stellt sich folgende Frage:
Kann die bestehende ABC GBR z.B. in eine XYZ GmbH umgewandelt und anschließend an den Geschäftsmann aus Russland verkauft werden. Oder verstößt dies gegen das „Irreführungsverbot". Welche andere Möglichkeit gibt es? Gibt es Risiken für die Altgesellschafter?
Da bereits in Kürze ein Kaufvertrag geschlossen werden soll wären wir Ihnen für eine schnelle Stellungnahme sehr dankbar.
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