Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 42 weitere Antworten zum Thema Steuer.
Sehr geehrte Damen und Herren Rechtsanwälte,
ich habe soeben durch eine andere Frage hier auf dem Portal erfahren, das meine Frau, die seit 01.09.2008 selbstständig tätig ist- jedoch KEINE Krankenversicherung besitzt ( erst ab 1.1.11 in der PKV ) wohl die Beiträge an die gesetzliche Krankenversicherung nachzahlen muss. Dies ist ein riesen Schock für uns, da wir davon ausgegangen sind, das es maximal dazu kommen kann, das 1/6 der Monatsbeiträge zurück zu zahlen sind. Dies gilt jedoch nur für die PKV. Gehen wir also davon aus, das meine Frau den Höchstsatz von ca.550.- für jeden Monat ab dem 1.9.2008 an die GKV nachzahlen muss. Das wären dann für 28 Monate bis zum 1.1.2011 ca. 16.000 Euro !!!!
Nun die Frage:
Kann meine Frau diese Kosten, wenn Sie sie im Jahre 2011 bezahlt KOMPLETT von der Steuer 2011 absetzen? Auch wenn es Beiträge für die VORJAHRE sind? Oder kann Sie nur Teilbeträge absetzen? Wenn teilbeträge wieviel genau und warum?
Bitte um präzise Antwort! Vielen Dank!
