Nachzahlung von Kindergeld aufgrund einer Gesetzesänderung
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Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Sven Kienhöfer
| in unter 1 Stunde
Sehr geehrte Frau Anwältin/
sehr geehrter Herr Anwalt!
Ich möchte vorausschicken, dass mein Sohn alle weiteren für die Zahlung von Kindergeld relevanten Voarussetzungen erfüllt.
Im August 2006 wurde die Zahlung von Kindergeld "gemäß § 70 Abs. 2 EStG" aufgehoben. Begründung im Wortlaut: "Aufgrund eines Urteils des Bundesfinanzhofes vom 15.09.2005 (III R 67/04) entfällt der Anspruch bei Ausübung einer Vollzeitbeschäftigung."
Einen Einspruch habe ich nicht erhoben, da mein Sohn - während er auf einen Studienplatz wartete - von zuhause ausgezogen war. Außerdem hätte er im Jahr 2006 den Grenzbetrag für den Anspruch auf Kindergeld ohnedies überschritten.
Anders verhält es sich nun im Jahr 2007. Er erreicht die Höhe des Grenzbetrages nicht, da er nur bis einschließlich August arbeiten wird und für das Wintersemester 07/08 seine Immatrikulation im Moment läuft.
Nun erfahre ich mehr oder weniger zufällig, dass
- der Bundesfinanzhof (v. 16.11.2006, III R 15/06, DStR 2007, S.292) seine bisherige Rechtsprechung geändert hat, derzufolge mein Sohn keinen Anspruch auf Kindergeld mehr hatte. Nunmehr käme es nur noch darauf an, dass die Einkünfte des Kindes den Jahresgrenzbetrag, aufgestockt um die gezahlten Soz.-Vers.-Beiträge u. die Werbungspauschale, nicht überschreiten.
(Ob es inzwischen schon eine Rechtsprechung gibt, dass auch die einbehaltene Lohn- u. Kirchensteuer sowie der Soli aich auf die Ermittlung des Jahresgrenzbetrages auswirken, entzieht sich meiner Kenntnis.)
Hat mein Sohn nun Anspruch auf Nachzahlung des Kindergeldes ab Januar 2007?
Vielen Dank im voraus für die (möglichst verlässliche) Beantwortung meiner Frage.
Kindergeld Nachzahlung









