Nachvertragliches Wettbewerbsverbot in Übersetzer-Rahmenvertrag
| 26.05.2010 23:28 |
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Generelle Themen
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Rechtsanwältin Natascha Unruh
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Ich bin freiberuflicher Übersetzer und habe mit der Übersetzungsagentur X einen Rahmenvertrag geschlossen. Der Vertrag ist noch ungekündigt. Ich habe als einer der Klauseln ein Wettbewerbsverbot unterschrieben, nach dem ich mich verpflichtet habe, während der Dauer des Vertragsverhältnisses mit X und noch ein Jahr nach Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht für die Kunden von X zu arbeiten, für die ich auch schon während der Vertragsdauer gearbeitet habe. Dies gilt sowohl für den Fall, dass ich es im Rahmen einer Angestelltentätigkeit täte, als auch für die Fälle der Tätigkeit als Freiberufler im Direktkontakt mit dem genannten Kundenkreis oder der Tätigkeit als Freiberufler durch Vermittlung einer anderen Agentur als X.
Bei Verstößen dagegen muss ich mit einer Vertragsstrafe rechnen.
So weit, so üblich (denke ich) als Ausgestaltung einer Wettbewerbsverbotsklausel.
In meinem Fall ist es allerdings so, dass ich schon seit über einem Jahr nicht mehr für die Agentur X tätig gewesen bin. Würde diese Tatsache in einem Rechtsstreit meine Chancen erhöhen, nach Kündigung des Vertrages schneller als in Jahresfrist aus dieser Klausel herauszukommen? Zweite Frage: Könnte ich für den Zeitraum nach Kündigung mit Erfolgsaussicht auf Entschädigungszahlungen klagen?
Trifft nicht Ihr Problem?
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