ich arbeite seit 14 Jahren für einen Großhändler in Baden-Württemberg im Bereich Dämmstoffe.
Ich bin Gebietsleiter in Bayern und zuständig für die PLZ 83,84,85,93,94,92.
Ich habe eine gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen im Arbeitsvertrag. Unser Unternehmen ist spezialisiert auf den Großhandel von Dämmstoffen und ist bis auf einige PLZ-Ausnahmen durch Außendienstmitarbeiter in Deutschland tätig. Unser Unternehmen wird von 5-6 unterschiedlichen Lieferanten beliefert. Wir haben jedoch keine Exlkusivität oder Verträge mit unseren Lieferanten, es gibt viele gleichartige Großhändler wie unser Unternehmen, die von denselben Lieferanten beliefert wird. So sind quasi unsere Lieferanten oftmals auch Wettbewerber. Wir berechnen nur die Ware, geliefert wird dann vom jeweiligen Lieferanten direkt entweder an den nochmaligen Baustoffhändler/Zwischenhändler oder direkt an den Endverbraucher. Wir sind also reiner Dienstleister.
Einer unserer Lieferanten hat mir ein Angebot gemacht in leitender Position in seinem neuen Herstellerwerk, daß gerde im Moment gebaut wird. Ich wäre zuständig u.a. für Controlling, EDV sowie einigen Key Account-Kunden Deutschlandweit.
Meine Stellung würde ich zum 01.05.2012 antreten, müsste demzufolge per 30.03. zum 30.04.2012 kündigen.
In meinem Arbeitsvertrag ist lediglich folgende Wettbewerbsverbotsklausel enthalten (ich zitiere wörtlich):
"Im Falle einer Kündigung darf der Arbeitnehmer mindestens 1 Jahr lang weder
direkt noch indirekt für einen Wettbewerber des Arbeitgebers tätig sein, es sei denn, daß der Arbeitgeber ausdrücklich und schriftlich zuvor eine entsprechende Zustimmung gibt.
Für den Fall, daß der Arbeitgeber nicht zustimmt und der Arbeitnehmer nachweislich trotz intensiver Bemühungen keine Beschäftigung findet, oder eine solche mit geringerem Einkommen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine angemessene finanzielle Entschädigung zu leisten, die maximal bis zum Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate betragen kann."
Durch diese Formulierungen kann ich ja in meiner Branche (Dämmstoffindustrie) nirgends bei einem Hersteller anfangen zu arbeiten, da hier irgendwie jeder mit jedem geschäftliche Interessen hegt.
Meine Fragen hierzu:
1. Ist diese Wettbewerbsklausel so allgemein gehalten überhaupt gültig
2. Sind in dieser Klausel evtl. Unrichtigkeiten die die Wettbewerbsklausel unverbindlich werden lassen?
3. Ich wechsle vom Großhändler zum Hersteller, also in eine andere Unternehmensstufe. Wenn ich es richtig verstehe, git das Wettbewerbsverbot nur für ein gleichartiges Unternehmen, also wenn ich zu einem gleichartigen Großhändler wechseln würde?
3. Sollte ich zum Hersteller wechseln und dieser setzt mich im Key Account z.B. in Hessen, Thüringen usw. ein, eben nicht in Bayern wo ich gearbeitet habe, gilt dann das Wettbewerbsverbot trotzdem?
4. Wenn ich die Stelle zum 01.05. antreten will, muß ich zum 30.03.2012 meine Stellung im jetzigen Unternehmen kündigen. Sollte ein Wettbewerbsverbot verhängt werden, wie hoch ist dann die Karenzzahlung? Ich habe zur Zeit ein Festgehalt von 6.300,- Euro. Wenn ich kündige dann finde ich ja nicht innerhalb von 4 Wochen einen neuen Job bei einer anderen Firma. Ich habe auch einen gewissen Lebensstandard den ich halten muß, ich habe 2 Kinder und kann es mir nicht leisten, von einem Monat auf den anderen viel weniger Geld zu verdienen.
Dies erschwert im Moment meine Gedanken und hält mich dann wieder ab, meine Stellung zu kündigen, weil durch diese Klausel ich total verunsichert bin, am Ende ohne Stellung dazustehen, abhängig von einer evtl. Karenzzhalung deren Höhe ich nicht einmal annähernd weiß, da ja hier große Spannen von mind. 50% der letzten Bezüge bis hin zu 100% sind!
Ich danke Ihnen für die Beantwortung dieser Fragen.
Antwort geschrieben am 31.01.2012 04:46:02 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Stefan Steininger
Brennereistr. 1, 71282 Hemmingen, Tel: 07150 - 913 913, Fax: 07150 -913 919
Arbeitsrecht, Reiserecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht, Zivilrecht, Insolvenzrecht, Strafrecht, Mietrecht
Bewertungen: 351
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gerne beantworte ich Ihre Frage nach Ihren Informationen summarisch. Ich weise ausdrücḱlich darauf in, dass in diesem Fall nur eine erste Einschätzung vorliegt und die Umstände und der Vertrag genau zu prüfen wären.
Das Wettbewerbsverbot scheint nicht wirksam, da die Zahlung der Kranzentschädigung nicht den Vorgaben entspricht und an eine Bedingung geknüpft ist.
Das Wettbewerbsverbot ist nur verbindlich, wenn sich der Prinzipal verpflichtet, für die Dauer des Verbots eine Entschädigung zu zahlen, die für jedes Jahr des Verbots mindestens die Hälfte der von dem Handlungsgehilfen zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen erreicht. (§ 74 II HGB)
Da der Hersteller nicht Wettbewerber des Großhändlers ist, dürfte hier das Wettbewerbsverbot bereits deshalb nicht greifen.
Wie hoch die Karenzzahlung sein soll, ist eben nicht klar (s.o.).
Ggf. sollten Sie mit dem Arbeitgeber sprechen, nach eine ersten Überblick spricht aber viel dafür, dass der neuen Stelle nicht viel im Wege steht.
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 31.01.2012 08:20:49
Vielen Dank für Ihre Einschätzung!
Unter Punkt 3 schreiben Sie, daß der mich einzustellende Hersteller kein Wettbewerber von meinem jetzigen Arbeitgeber ist. Jedoch beliefert der Hersteller über andere Großhändler auch Kunden meines jetzigen Arbeitgebers mit dem gleichen Produkt. So ist er doch indirekt auch Wettbewerber, oder greift hier, daß mein evtl. neuer Arbeitgeber eine andere Unternehmensstufe inne hat als mein jetziger Arbeitgeber?
Mein Arbeitsvertrag ist ein Standard Arbeitsvertrag und die wortwörtlich oben erwähnte Klausel zum Wettbewerbsverbot der einzige Punkt zu diesem Thema. Mehr kann man nicht prüfen.
Vielen Dank für Ihre Einschätzung!
Unter Punkt 3 schreiben Sie, daß der mich einzustellende Hersteller kein Wettbewerber von meinem jetzigen Arbeitgeber ist. Jedoch beliefert der Hersteller über andere Großhändler auch Kunden meines jetzigen Arbeitgebers mit dem gleichen Produkt. So ist er doch indirekt auch Wettbewerber, oder greift hier, daß mein evtl. neuer Arbeitgeber eine andere Unternehmensstufe inne hat als mein jetziger Arbeitgeber?
Mein Arbeitsvertrag ist ein Standard Arbeitsvertrag und die wortwörtlich oben erwähnte Klausel zum Wettbewerbsverbot der einzige Punkt zu diesem Thema. Mehr kann man nicht prüfen.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 31.01.2012 09:01:05
Nach Ihrer Schilderung besteht wohl kein Wettbewerbsverhältnis. Denn der Hersteller ist Zulieferer und nicht eigener Kunde. Wenn der Wettbewerb geschützt werden soll geht es daraum, dass keine Kunden verloren werden. Deswegen sehe ich hier kein Wettbewerbsverhältnis, denn beide Geschäftszweige richten sich an unterschiedliche Adressaten.
Sofern es sich um einen "Standard"-Arbeitsvertrag handelt könnte noch über eine Klauselkontrolle nachgedacht werden. Hier wäre vertretbar, die Klausel als intransparent für unwirksam zu halten.
Nach Ihrer Schilderung besteht wohl kein Wettbewerbsverhältnis. Denn der Hersteller ist Zulieferer und nicht eigener Kunde. Wenn der Wettbewerb geschützt werden soll geht es daraum, dass keine Kunden verloren werden. Deswegen sehe ich hier kein Wettbewerbsverhältnis, denn beide Geschäftszweige richten sich an unterschiedliche Adressaten.
Sofern es sich um einen "Standard"-Arbeitsvertrag handelt könnte noch über eine Klauselkontrolle nachgedacht werden. Hier wäre vertretbar, die Klausel als intransparent für unwirksam zu halten.
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