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Frage geschrieben am 23.01.2007 08:04:00

Nachtruhe in der Eigentumswohnung

Rechtsgebiet: Nachbarschaftsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3432
Guten Tag,

ich bin Besitzer einer Eigentumswohnung in einem Altbau. Über mir wohnen und arbeiten Selbstständige ebenfalls in einer Eigentumswohnung. Da sie nachtaktiv sind, arbeiten sie stets bis in den Morgen.
Die Trittgeräusche direkt über meinem Schlafzimmer hört man daher regelmässig bis 2 bzw. 3 Uhr morgens, was sehr störend ist, vor allem, da ich um 5.30 Uhr aufstehen und zur Arbeit muss.

Ich versuche seit über 5 Jahren eine einvernehmliche Lösung zu finden, in dem ich es immer wieder freundlich anspreche, weil ich Wert auf gute Nachbarschaft lege.
Aber jedesmal wenn ich das Getrampel anspreche, hält die Ruhe für einen Monat und dann geht es wieder von vorne los. Die Nachbarn stehen auf dem Standpunkt, dass man in einem Altbau damit leben müsse. Da ist nicht viel Einsicht vorhanden und bei mir die Geduld am Ende.

Bei Mietwohnungen kann man die Miete mindern, aber welche Möglichkeiten stehen mir bei einer Eigentumswohnung zur Verfügung, um mein Recht auf Nachtruhe durchzusetzen? Muss ich mit dem Lärm tatsächlich leben?

Ich bedanke mich im voraus für die Auskunft.


Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 23.1.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 23.01.2007 08:48:10
Rechtsanwalt Andreas M. Boukai
Kreuzschnabelweg 18, 86156 Augsburg, Tel: 0821 - 4530333, Fax: 0821 - 4530334
Erbrecht, Familienrecht, Fachanwalt Strafrecht, Miet und Pachtrecht, Schadensersatzrecht
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Sehr geehrte(r) Fragensteller(in).

Aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes beantworte ich Ihre Frage wie folgt.

Sofern die Geräuschbelästigung unvermeidbar und nicht ganz unerheblich ist, können Sie dagegen vorgehen. Ob eine erhebliche Belästigung vorliegt lässt sich nur anhand eines Gutachtens feststellen (Lärmgutachten).
Sehen Sie zunächst einmal in die Hausordnung. In der Regel werden hier Ruhezeiten vorgeschrieben sein. Der Nachbar wird sich daran halten müssen. Es bietet sich an bei weiteren Belästigungen den Hausverwalter, der für die Durchführung der Hausordnung verantwortlich ist, mit der Angelegenheit zu betrauen.

Falls all dies nicht fruchtet können sie mittels Unterlassungsklage gegen die Nachbarn vorgehen. Hierfür wird jedoch das Gutachten benötigt. Ist in Ihrem Bundesland erst das Schlichtungsverfahrens vorgesehen, so besteht hier die Möglichkeit außergerichtlich zu einer Einigung zu kommen.

Zum weiteren vorgehen. Mahnen Sie nochmals Ihren Mitbewohner an. Evt. würde die Verlegung eines Teppiches genügen? Fruchtet dies nicht, so wenden Sie sich an die Hausverwaltung.
Kann hier kein zufreidenstellendes Ergebnis erzielt werden, so sollten Sie einen Kollegen vor Ort einschalten. Dieser wird zunächst den Mitbewohner anmahnen. Sodann bleiben Schlichtungsverfahren bzw. Unterlassungsklage als letzte Möglichkeit.

Ich hoffe Ihre Fragen zufrieden stellend beantwortet zu haben.
Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.

Bitte beachten Sie, dass die Antwort auf Ihren Angaben beruht und sich die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes nur bei Kenntnis aller Details der Sache vollumfänglich und sicher treffen lässt.

Mit freundlichen Grüßen,

Andreas M. Boukai
- Rechtsanwalt -


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