Nachträgliche "unechte" Nachmieterklausel bei Mietvertrag mit Kündigungsausschluss
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu folgendem Sachverhalt benötige ich kompetente Auskunft.
Aktuelle Situation:
Ich habe in 2011 einen Mietvertrag mit Kündigungsausschluss ohne Nachmieterklausel bis Juni 2015 unterschrieben. Nun habe ich meinen Arbeitsvertrag zum 30.04. gekündigt. Eigentlich wollte ich zum 01.05. in einer anderen mehrere 100km entfernten Stadt antreten, was sich jedoch aus diversen Gründen zerschlagen hat. Mein Vermieter pochte jedoch auf die Einhaltung des Mietvertrages. ("Ohne neuen Arbeitsvertrag, keine Kündigung"). Nachdem ich jedoch schriftlich vorgeschlagen hatte einen Untermieter einzusetzen, hat mir mein Vermieter in seiner Antwort zu meiner Anfrage um Erlaubnis auf Untervermietung schriftlich eine (unechte?) Nachmieterklausel eingeräumt: "Wie bereits bei Abschluss des Mietvertrages vereinbart, können Sie Ihren Mietvertrag dann vorzeitig kündigen, wenn Sie mir 3 den bisherigen Mietern ähnlich zuverlässige und ähnlich zahlungsfähige Nachmieterkandidaten vorschlagen". Den Brief hat die Tochter des Vermieters "i.A." unterschrieben, die ihrerseits Rechtsanwältin ist und im selben Haus wie ich wohnt. Ich habe daraufhin bestätigt, dass das Thema Untervermietung noch nicht vom Tisch ist, ich mich aber zusätzlich auf die Suche nach einem Nachmieter machen werde.
Hierzu habe ich nun einige Fragen:
1. Wenn ich richtig informiert bin handelt es sich hierbei um eine unechte Nachmieterklausel? Ist diese gültig nachdem sie von der Tochter des Vermieters "i.A." unterschrieben wurde? In einem persönlichen Telefon mit der Frau des Vermieters ich Nachgang aber wie später auch erwähnt bereits Details zur Nachmieterfrage besprochen.
2. Man liest immer wieder von einem Urteil des LG Saarbrücken (LG Saarbrücken 13 BS 218/94 WM 95, 313) in welchem nur ein passender Nachmieter erforderlich ist. Ist das auch hier der Fall oder hat der Vermieter durch den Wortlaut der Nachmieterklausel tatsächlich Anspruch auf 3 potentielle Nachmieter?
3. Welchen Effekt hat diese Klausel im Falle einer unberechtigten Ablehnung eines (oder ggfls. drei, s. Frage 2) potentiellen Nachmietern? Kann ich zum potentiellen Eintrittstermin des abgelehnten Nachmieters den Mietvertrag kündigen und die Mietzahlung einstellen?
4. In einem Telefonat hat die Frau des Vermieters mir einige Einschränkungen mitgegeben, die sich nicht mit meinem Verständnis und anscheinend auch nicht mit der Rechtssprechung decken. Bspw. Soll der Mieter deutsch sein, nicht musizieren und mindestens einen höheren Bildungsabschluss besitzen. Sind diese Kriterien fÜr mich in irgendeiner Art bindend? Oder könnte ich (solvenz vorausgesetzt) auch eine griechische Bibliothekarin die in ihrer Freizeit Geige spielt vorschlagen?
5. Wie lange muss ich dem Vermieter Bedenkzeit einräumen, wenn ich einen (oder drei) potentielle Nachmieter vorschlage.
6. Muss ich irgendwelche Vorlaufzeiten einhalten oder kann ich einen Nachmieter zum 01.05. suchen. (übermittlung des potentiellen Nachmieters an den Vermieter würde am 28.03. geschehen).
Vielen Dank fÜr Ihre Auskunft.
Mietvertrag Kündigungsausschluss Nachträgliche









