Nachträgliche Änderung eines Wasser-Hausanschlusses
| 03.08.2011 14:43 |
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Baurecht, Architektenrecht
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Rechtsanwalt Peter Lautenschläger
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Guten Tag,
bei meinem Haus mit Einliegerwohnung erfolgt die derzeitige Wasserversorgung seit Erbauung des Hauses (1970) über ein Nachbargrundstück. Der jetzige Wasseranschluss ist in einem dafür vorgesehenen Versorgungsraum an der Hausrückseite. Aufgrund eines Rohrbruchs in der Nachbarschaft modernisiert das Wasserwerk mehrere
Versorgungsleitungen in der Straße und möchte meine alte Versorgungsleitung stilllegen. Mündlich wurde mir mitgeteilt, dass der neue Hausanschluss von der Hausvorderseite in den Heizungsraum verlegt werden soll. Die Verbindung vom Heizungsraum zum Versorgungsraum soll dann mit einer neuen Verbindungsleitung durch einen Raum und den Flur der ELW gemacht werden. Diese Verbindungsleitung soll auf Putz gemacht werden obwohl die Installation in der ELW unter Putz ist. Diese Art der Leitungsverlegung gefällt mir nicht und beinhaltet auch sonst einige Nachteile.
Es existieren alternative Versorgungswege an den Hausseiten entlang zum Versorgungsraum die aber länger sind und u.a. Pflasterarbeiten beinhalten.
Meine bisherige Annahme war, es gilt Bestandsschutz und die neue Versorgungsleitung muss wieder vom Wasserwerk in den dafür vorgesehenen Versorgungsraum zur Hausrückseite geführt werden.
Meine Fragen:
- muss ich generell einer Änderung zustimmen?
- muss ich die Verlegung in den Heizungsraum dulden wenn nachträglich nur eine Installation auf Putz gemacht werden kann?
- kann ich auf einen alternativen Versorgungsweg bestehen und kann das Wasseramt dann Kosten für die Herstellung oder evt. spätere Reparaturkosten
auf mich umlegen (z.B. Rohrbruch ab einer bestimmten Leitungslänge?)
- können Versicherungsprobleme entstehen und wer trägt evt. Drittkosten falls z.B. die Erdung geändert werden muss?
Falls zur Beantwortung der Fragen die jeweilige Satzung des WW notwendig ist, kann ich diese per Mail zusenden.
Mit freundlichen Grüßen
Trifft nicht Ihr Problem?
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