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Nachträgliche Preisdrückung


27.11.2007 07:56 |
Preis: ***,00 € |

Internetauktionen


Beantwortet von

Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle




Sehr geehrte Damen und Herren,


mein Problem besteht darin, dass ich kürzlich über eBay eine
Auto-Klimaanlage von privat an privat verkauft habe.
Der Kaufpreis von 825 EUR inkl. Porto wurde auch umgehend
überwiesen und die Klimaanlage wurde fristgemäß abgesendet.

Jetzt reklamierte der Käufer dass wohl für den Klimakompressor
noch die Zusatzhalter und die Halteschrauben fehlen.

Diese Teile wurden aber weder auf den Bildern noch im Text
aufgeführt.

Da ich gutmütig bin und dem Käufer helfen wollte, machte
ich ihm das Angebot dass ich ihm 50 EUR des Kaufpreises
zurückertatten möchte.

Die Unverschämtheit des Käufers liegt darin, dass er das
Angebot abgeschlagen hat und nun über 200 EUR für den Kauf
neuer Halter und Schrauben , die er in den USA bestellen müsse
verlangt.

Ich vermute, hierbei handelt es sich um klassische nachträgliche
Preisdrückerei.

Bitte lesen Sie sich meinen Auktionstext ducrh.
Ich bin der Meinung dass klar zum Ausdruck kommt, dass nur die
abgebildteten Klimaanlagenteile komplett versteigert werden.
Das verwendete Wort "anbaufertig" bezieht sich auf die
super Qualität der abgebildeten Teile.

Der Käufer allerdings war wohl der Meinung dass die Anlage
im absoluten Komplettzustand ist, was aber anhand der
aufgeführten Bilder und des Textes ersichtlich ist, dass dies
nicht zutrifft.

Es steht ausdrücklich geschrieben dass die abgebildeten
Teile im Auktionsumfang enthalten sind.
Wenn noch irgendwelche Schrauben und Halter dabei gewesen wären,
hätte ich diese bebildert und im Text aufgeführt.

Nun meine Frage:
Ist der Käufer berechtigt von mir über 200 EUR für irgendwelche
fehlenden Teile einzufordern ?

Für Ihre Hilfe bedanke ich mich im voraus

Oliver



27.11.2007 | 10:30

Antwort

von

Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
1116 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,


vielen Dank für die nachträglich zur Verfügung gestellten Informationen. Nachdem der Text und die Auktion eingesehen werden konnte, besteht nach rechtlicher Prüfung kein Anlaß für Sie, hier eine Kaufpreisreduzierung vorzunhmen.

Nicht nur, dass der Artihel genau beschrieben worden ist, auch ist die Bebilderung derart ausführlich, dass der Käufer sehr genau wußte, was er kauft.

Eine irgendwie geartete Zusicherung Ihrerseits ist hinsichtlich der Beschäftigungsmittel nicht abgegben worden.


Daher sollten Sie das Ansinnen des Käufers zurückweisen.


Nachdem der Käufer auch Ihr Angebot, das ja sicherlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgt ist, abgelehnt hat, sollten Sie auch die 50,00 EUR nicht mehr zahlen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


ANTWORT VON
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Oldenburg

1116 Bewertungen
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