Nachträgliche Markenanmeldung des Hauptteiles des Namens meiner Firma durch Dritten
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
| in unter 1 Stunde
Schönen guten Tag,
ich habe eine Frage zum Markenrecht (Wortmarke).
Ich habe eine Einzel-Firma, nennen wir sie
"xxyyzyzy des Nachname Vorname", wobei xxyyzyzy ein Phantasienamen ist, der bislang noch nirgends angemeldet ist (außer in meiner Handelskammer als meine Firma, hab vor Eintragung lange geforscht).
Nun kommt eine Dritte Person daher und droht mir persönlich per eMail, er würde sich sich den ersten Teil meiner Firma (xxyyzyzy) nachträglich anmelden mit den NIZZA-Klassen in meiner Branche und danach sich eine Webseite xxyyzyzy.to oder sowas registrieren (die meisten TLDs habe ich selbst) und mir damit mein Geschäft zerstören, mir die Kunden nehmen, und zu guter letzt schrieb die Person noch, sie wolle dann meine schon seit Jahren (teilweise aus dem Jahre 2004) vorhandenen Domains mit sehr gutem Ranking!! nachher einklagen, bzw. mich dazu auffordern, sie herauszugeben.
Die Eintragung sei bereits im Gange, ich habe bereits eine Nachforschung in Auftrag gegeben.
Also wenn das möglich ist habe ich den Glauben an das Markenrecht verloren.
Dann kann ja jeder Firmen in die Knie zwingen, die ihren Namen nicht eingetragen haben. Das kanns doch nicht sein.
Also mein Name ist dann auf alle Fälle schon länger im Geschäft.
Daher meine Fragen, ich hoffe sie sind für den Einsatz nicht zu komplex, ansonsten mitteilen:
1) Hat eine nachträgliche Eintragung des Hauptteils meines Firmennamens für mich derartige Auswirkungen, bzw. welche Auswirkungen hat das auf mich und meinen Geschäftsbetrieb (wohl gemerkt, Eintragung in gleicher Branche!)
2) Kann dann so eine GanzAndererName GmbH her kommen und dann eben mal ein tolles Geschäft auf der Domain xxyyzyzy.to oder xxyy-zyzy.de sarten (meine Domain mit Bindestrich), mit ähnlichem Seitenaufbau (wobei sich der Seitenaufbau meiner Geschäftsseite oft ändert) und mir damit sicherlich Kunden durch Verwechslung (ich betreibe Marketing, was er macht weiß ich nicht) anzwacken
3) Kann ich etwas gegen die Eintragung machen, oder hat ein Firmenname, wie sagt man so schön, keine Markenrechtliche Priorität
4) Seine Eintragung hat vielleicht begonnen (die Beantragung) aber ist sicher noch nicht durch. Nützt es was, wenn ich jetzt noch schnell selbst einen Antrag auf Eintragung stelle.
Ich wollte die Marke bereits einmal Anfang des Jahres eintragen, habe daher schon so ziemlich alle Unterlagen parat, weiß die NIZZA-Klassen und habe auch eine Person in meiner Handelskammer als Ansprechpartner dafür, könnte das ganze schnell parat haben, würde paar Tage dauern (knappe Woche).
Gibt es sonst noch sachen zu beachten, wie ich mich wehren kann gegen diese Person.
Und bitte Herr Anwalt, schreiben Sie nicht ich muss der Sache machtlos gegenüber treten! Dann bin ich sozusagen mit meinem Firmennamen angeschmissen wenn da so ein Trittbrettfahrer daherkommt.
Und noch eine Frage zum Schluss:
Wenn diese Person nun xxyy-zyzy als Marke einträgt (stört mich gleich viel weniger, Google sieht denn - und listet den dann bei Seite 10 wenn man meinen Firmennamen eingibt und nicht mehr auf Platz 2 nach mir) und dann dennoch über den Namen xxyyzyzy seinen Shop betreibt, kann ich etwas dagegen machen. Und wenn er tatsächlich dann über den Namen xxyy-zyzy den Shop betreibt, also nicht mehr komplett gleich?
Wäre für eine "Erleuchtung" in der sache wirklich sehr dankbar!
Markenanmeldung









