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Nachträglich erhobene Heimkosten


| 14.02.2011 08:11 |
Preis: ***,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Wibke Türk




Meine Mutter hatte die letzten Jahre in einem Pflegeheim verbracht.Der Heimaufenthalt wurde in erster Linie durch das Sozialamt bezahlt und durch ihre Rente bezahlt. Die Beträge für das Heim sind vom Heim per Lastschrift abgebucht worden. Mein Bruder hatte meines Wissens nach auch einen (wohl geringen) Beitrag zu leisten. Im Februar letzten Jahres wurde ich vom Heim angerufen, dass sich der Beitrag ändert und ca. € 200 weniger abgebucht würde. Das muss irgendwie mit dem Beitrag meines Bruders zusammenhängen, genau weiß ich es nicht mehr. Das Heim hatte die Beträge von dem Konto meiner Mutter jeden Monat abgebucht, so dass ich davon ausgegangen bin, dass alles seine Richtigkeit hat. Es ist dann jeden Monat ein geringer Betrag auf dem Konto übriggeblieben, welcher dann für die persönlichen Bedürfnisse meiner Mutter verwendet wurde sowie für ihre Versicherungsbeiträge. Da ja dann immer ein Betrag übrig blieb, hatte meine Mutter auch keinerlei sonstigen Ansprüche, die ihr vom Amts wegen zugestanden hätten, in Anspruch genommen (wie z.B. Geld für neue Kleidung oder sonstiges), da ja immer für sie ausreichend Geld zur Verfügung stand.

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage:
Im November ist meine Mutter verstorben. Um das Bankkonto meiner Mutter sowie Bestattung usw. hatte ich mich zu kümmern. Vor ein paar Wochen erhielt ich einen Anruf vom Pflegeheim, in dem meine Mutter war. Da wurde dann gesagt, dass die sich angeblich vertan hätten bei der Abbuchung, und noch ein größerer Betrag nachgezahlt werden müsste. Ich habe der Dame dann gesagt, dass ich da wohl der falsche Ansprechpartner wäre, da meine Mutter Sozialhilfe bekommen hatte. Ich hatte mir da auch keine großen Gedanken mehr darum gemacht. Gestern erhielt ich nun tatsächlich ein Schreiben des Heimes, in dem mitgeteilt wurde, dass ein Betrag in Höhe von ca. € 2.000 von mir nachgezahlt werden müsste, da die sich bei der Berechnung vertan hätten, und angeblich die komplette Rente hätte abgebucht werden müssen.
Das halte ich nicht für in Ordnung, denn erstens ist der Todesfall jetzt schon bald ein halbes Jahr her. Sind Pflegeheime tatsächlich berechtigt, auch nach so einer langen Zeit noch Forderungen zu stellen und vor allem, wenn der Fehler bei denen lag? Außerdem muss doch meiner Meinung nach nur richtig, dass ein (geringer) Betrag meiner Mutter geblieben ist, damit sie ihre persönlichen Bedürfnisse sowie ihre Sterbeversicherung bezahlen konnte. Zum anderen wenn das Heim vorher schon die ganze Rente abgebucht hätte, hätte meine Mutter sicherlich nicht auf ihre Leistungen, die ihr zustehen, verzichtet. So wurden eben das, was sie brauchte, von dem Restgeld bezahlt.

Im Moment sieht es nun so aus, dass, nach Abzug sämtlicher Bestattungskosten, die von ihrem Konto sowie ihrer Sterbeversicherung bezahlt wurden, ungefähr ein Nachlass in Höhe des vom Heims geforderten Betrages vorhanden ist.
Frage: Bin ich nun wirklich verpflichtet, dem Heim das Geld zu überweisen nach den vielen Monaten und nachdem die Heimmitarbeiterin selber zugegeben hat, dass der Fehler, dass angeblich zu wenig abgebucht wurde, bei denen lag oder müsste das Heim nicht aufgrund der Umstände darauf verzichten? Wie sieht das rechtlich aus?
14.02.2011 | 11:12

Antwort

von

Rechtsanwältin Wibke Türk
198 Bewertungen
Sehr geehrte Ratsuchende!

Vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund der von Ihnen zur VErfügung gestellten Informationen und unter Berücksichtigung des von Ihnen gewählten Mindesteinsatzes in der gebotenen Kürze wie olgt beantworten möchte.

Grds. hat das Heim das Recht, hier etwaige zu wenig berechnete Kosten der Unterbringung nachzufordern, sofern hier tatsächlich eine fehlerhafte Berechnung zugrunde liegt.
Einzelheiten der Berechnung bzw. die Gründe der fehlerhaften Berechnung können hier aufgrund fehlender Angaben nicht geklärt werden.
Fraglich ist auch, zu welche Lasten die Forderungen hier gehen. Einerseits könnte dies zu Lasten des Sozialamtes gehen, da Heimkosten gezahlt wurden.
Andererseits scheinen auch familiäre Beiträge zu den Heimkosten geflossen zu sein.
Sofern das Heim aufgrund falscher Berechnung zu geringe Kosten vom Konto Ihrer verstorbenen Mutter abgebucht hat, so kann es nun tatsächlich zu Nachforderungen kommen.

Insbesondere ist es dem Heim jedoch möglich hier Nachforderungen zu stellen, da die Forderungen des Heims noch nicht verjährt sind. Die Verjährung tritt wohl erst zum 31.12.2013 ein, sofern es sich um Forderungen ab Februar 2010 handelt, wie von Ihnen beschrieben wurde.

Sie sind, zusammen mit Ihrem Bruder Erbe sind, haften Sie auch für Verbindlichkeiten Ihrer Mutter, damit auch für etwaige Nachforderungen des Heims.

Sie sollten hier allerdings zunächst eine konkrete Darstellung von fehlerhafter Berechnung und Nachforderung einfordern und dies sorgfältig prüfen.
Sollte sich dann herausstellen, dass die fOrderung berechtigt ist, so müßten Sie tatsächlich die Nachforderungen zahlen.


Rechtsanwältin
Wibke Türk
Hinter der Twiete 28
D-22851 Norderstedt

Telefon: +49(0) 40-41186796
Fax: +49(0) 40-41186797
E-Mail: info@kanzlei-tuerk.de

Nachfrage vom Fragesteller 14.02.2011 | 11:25

Ich gehe davon aus, dass die Berechnungen richtig sind, das Sozialamt wird das auch geprüft haben. Das war jetzt nicht meine Frage. Meine Frage zielte in erster Linie darauf, dass die Heimleitung ja selber zugegeben hat, monatlich zu wenig abgebucht zu haben, also der Fehler bei denen lag. Nur aufgrunddessen wurden auf zusätzliche Ansprüche, die meine Mutter an das Amt hätte stellen, können, verzichtet. Daher die Frage, ob man jetzt diese Nachteile zu tragen hat. Warum sollte ich für die Fehler, die das Heim bei der Abbuchung gemacht hat, aufkommen? Kann man sich nicht darauf berufen, dass das Heim die Abbuchungsfehler gemacht hat?

Es sieht jetzt auch so aus, dass vom Nachlass meiner Mutter ein Restbetrag ca. in Höhe der Restforderung des Heimes noch da ist, ich also nichts von meinem Geld bezahlen muss. Es ist eben nur so, dass das Sozialamt gesagt hat, dass ein Freibetrag anzurechnen ist (als es noch um die Frage ging, ob das Sozialamt etwas zurückfordern könnte). Das Amt hat darauf verzichtet, da man eben diesen Freibetrag hat. Allerdings geht der fast vollständig drauf, wenn ich jetzt also tatsächlich die Heimkosten nachzahlen muss, und das finde ich nicht korrekt, zumal meine Mutter zu Lebzeiten mehr Ansprüche gestellt hätte, wenn das Heim sich da nicht vertan hätte. Von daher finde ich es ungerecht.

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 14.02.2011 | 11:35

Sehr gehhrte Ratsuchende!

Grds. haben Sie Nachforderungen zu zahlen. Sollten Sie nun aufgrund dieser Nachforderungen bzw. aufgrund der im Vorfeld fehlerhaft berechneten Unterbringungskosten Nachteile haben, so können Sie dies dem Heim entgegenhalten.
Etwaige Nachteile sollten dann im Wege von möglichen Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Heim geprüft und gegebenenfalls geltend gemacht werden.

Ich hoffe, Ihre Nachfrage beantwortet zzu haben.

Mit freundlicem Gruß,

Türk
Rechtsanwältin

Bewertung des Fragestellers 2011-02-14 | 11:42


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