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Nachname des Kindes - Ex Freundin war verheiratet


| 08.05.2011 19:49 |
Preis: ***,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Gerhard Raab


| in unter 1 Stunde

Hallo, ich habe hier folgende Frage :

Mein Freund und seine Ex-Freundin waren einige Monate zusammen. Hier wurde sie schwanger. Zwischen beiden besteht kein Kontakt mehr. Die Ex-Freundin ist geborene ***** heißt aber durch eine 7 jährige Ehe ***** mit Nachnamen. Die Ehe ist jedoch geschieden.

Mein Freund wird höchstwahrscheinlich nach der Geburt des Kindes nächsten Monat Vaterschaftsfeststellungklage erheben. Sollte sich eine Vaterschaft bestätigen habe ich nun folgende Frage :

Das Kind dass dann von meinem Freund ist, heißt ***** mit Nachnamen. Es hat jedoch nichts im entferntesten mit dem Namen des Ex-Mannes zu tun. Ist es legitim, dass das Kind ein Leben lang einen Namen trägt, vor allem es handelt sich um einen Sohn, wobei es mit diesem Namen rein gar nichts zu tun hat?

Und hat mein Freund gute Chancen, auch wenn er kein Sorgerecht hat, dass das Kind aufgrund dieser Besonderheit seinen Namen vom Familengericht zugesprochen bekommt? Ich bitte um eine ausführliche Antwort.

Damit diese Antwort ausführlich ausfällt, wäre mein Freund bereit einen Antrag auf Beratungshilfe an sie zu übersenden, den Sie dann beim zuständigen Amtsgericht einreichen können. Teilen Sie mir bitte mit, wie Sie die Erfolgsaussichten sehen, auch wenn möglich, mit Gerichtsentscheidungen.

Bitte mitteilen, son Antrag auf Berechtigung zur Beratungshilfe an sie erwünscht wird?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 69 weitere Antworten zum Thema:
Kindes verheiratet Freundin
08.05.2011 | 20:10

Antwort

von

Rechtsanwalt Gerhard Raab
623 Bewertungen
Sehr geehrte Fragestellerin,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Da im geschilderten Fall kein gemeinsames Sorgerecht besteht, hat die Mutter das alleinige Sorgerecht. Das ergibt sich aus § 1626 a BGB.

Als Folge des alleinigen Sorgerechts hat die Mutter auch das alleinige Recht, den Namen des Kindes zu bestimmen. Diese Regelung finden Sie in § 1617 a Abs. 1 BGB.


2.

Im Ergebnis heißt das, daß Ihr Freund keine Möglichkeit hat, gegen den Willen der Mutter eine Änderung des Familiennamens des Kindes herbeizuführen.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


Gerhard Raab
Rechtsanwalt
Aachener Straße 585
50226 Frechen

Telefon: 02234 - 6 39 90
Telefax: 02234 - 6 49 60

E-Mail: mail@ra-raab.de
Internet: www.ra-raab.de

Nachfrage vom Fragesteller 08.05.2011 | 20:13

Hallo vielen Dank für die auch etwas unbefriedigende Antwort. Teilen sie mir bitte noch mit, ob Sie einen Antrag auf einen Berechtigungsschein zur Beratungshilfe möchten. Danke für Ihre Antwort

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 08.05.2011 | 20:32

Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für die Nachfrage.

Die Sache ist mit dem Honorar, das an das Portal frag-einen-anwalt.de zu zahlen ist, abgegolten.

Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 2011-05-08 | 22:48


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