Nachlassverzeichnis, Höhe des Pflichtteils
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr
meine Bitte an Sie mir den Plichtteil sowie den Ergänzungsanspruch zu errechnen bei folgenden Voraussetzungen:
Todesjahr der Erblasserin 2007
4 leibliche Kinder, von denen 1 Schwester in 2006 und 1 Bruder in 2004 bereits verstorben sind, ich selbst bin der jüngste Sohn, die verstorbene Schwester hinterließ einen erwachsenen Sohn.
Durch Testament wurde der Ehemann in 2007 zum Alleinerben eingesetzt
Angegebener (nicht amtlich geschätzter) Wert des Hauses ca. 80.000,- €, ¼ des Hauses wurde im Beginn 2007 auf den Ehemann übertragen, jeweils ¼ des Hauses in 1995 auf die beiden ältesten Söhne, von denen der eine in 2004 verstarb und sein Viertel an den zweitältesten Bruder vererbte. Somit gehörte zum Todestag der Erblasserin ¼ der Erblasserin, ¼ dem Ehemann, ½ dem zweitältesten Sohn. Ebenso wurde seitens der Erblasserin ein Pkw im Wert von 33.300,- € gekauft, auf den ältesten Sohn eingetragen, der wiederum mit seinem Versterben an den zweitältesten ging. Erst hieß es dies sei eine Schenkung gewesen, nunmehr behauptet der Ehemann der Pkw hätte im Eigentum meiner Mutter gestanden und sei demnach nur noch mit dem Restzeitwert anzurechnen.
Der Ehemann korrespondiert mit mir über einen RA/Notar, der für ihn die jeweiligen Schreiben verfasst nach den wechselnden Angaben des Ehemannes, so wurde denn auch in einem ersten Schreiben der Pkw als Schenkung benannt, später dann als Eigentum der Erblasserin. Im letzen Schreiben bot mir der Ehemann nun eine Summe von 3.200,- €, wenn ich im Gegenzug eine Abfindungserklärung unterzeichne. Ist so etwas überhaupt üblich?
Die in 2006 verstorbene Tochter erhielt innerhalb der 10-Jahresfrist mehrere größere Geldzuwendungen von bis zu 10.000,- € (nach Aussage ihres eigenen Sohnes), jedoch gibt der Ehemann nur Zuwendungen an die Tochter von insgesamt 3.700,- € an. Die vom Sohn der Schwester bezifferten Zuwendungen lassen sich meinerseits nicht belegen.
Der Ehemann als Alleinerbe wurde meinerseits gebeten eine Auflistung des Nachlasses zu erstellen, dieses gestaltet sich allerdings ausgesprochen schwierig da das Verhältnis des Ehemannes mit dem Enkel und mir als jüngstem Sohn sehr kontrovers ist. Er ist nicht der leibliche Vater der Abkömmlinge der Erblasserin und es bestand seit vielen Jahren kein Kontakt innerhalb der Familie. Mein eigener leiblicher Vater wurde mir seitens meiner Mutter niemals zugänglich gemacht und zum Ehemann meiner Mutter gab es meinerseits keine Bindung, da er die Kindheit und darauf folgenden Jahre durch Gewalttätigkeiten prägte.
Mit dem Tod meiner Mutter scheint es mir nun, dass der Nachlassumfang verschleiert wird, um mir und dem Enkel als störende Faktoren der verbleibenden Familie den gesetzlichen Pflichtteil so gering als möglich zu halten. Es gibt ständig wechselnde Auskünfte des Ehemannes und bislang so gut wie keine Belege, die eine gewisse Transparenz ermöglichen. Dem Enkel wurde seitens des Ehemannes mitgeteilt, dass Schuldscheine der Erblasserin gegen seine Mutter existieren, die vom Pflichtteil für ihn ohnehin nichts übrig ließen. Diese genannten Schuldscheine durften jedoch seitens des Enkels noch nicht eingesehen werden und es wurde keine Kopie zur Verfügung gestellt. Es ist aber wohl eher davon auszugehen, dass es sich bei den angeblichen Zahlungen um die Quittierung von Auszahlungen an meine verstorbene Schwester handelt die im Rahmen dessen erfolgt sind, dass meine Mutter eine ausgezahlte Lebensversicherung für meine Schwester verwaltete. Im Gegenteil versucht der Ehemann mit mir den Nachlass zu regeln ohne den Enkel über die Situation in Kenntnis zu setzen. Angeblich würde er das mit dem Enkel separat durchführen, wenn er mit mir alles geregelt hat. Daran haben sowohl der Enkel als auch ich erhebliche Zweifel, da wir nicht einmal über den Todesfall der Erblasserin informiert wurden, sondern zufällig über fremde Personen davon erfuhren nachdem sie schon beerdigt war.
Meine Mutter besaß ein Ferienhaus, welches in 1999 zu knapp 100.000,- € verkauft wurde, auch über den Verbleib dieses Geldes weiß der Ehemann angeblich nichts. Er legte mir nur 8 entwertete Sparbücher vor, die in etwa diesen Wert beinhalteten. Meine Mutter bewahrte seit Jahren größere Summen Bargeld, sowie diverse Barren Feinunzen Gold und Goldschmuck im hauseigenen Safe auf. Weiterhin gehe ich davon aus, dass es beim Tod des ältesten Bruders zur Auszahlung einer größeren Versicherungsprämie an meine Mutter gab.
Schon vor Testamentseröffnung machte der Ehemann mit dem zweitältesten Sohn (der von meiner Mutter finanziell/materiell mit ca. 60.000,- € im Vorhinein abgesichert wurde) der Erblasserin einen notariellen Erbvertrag, wobei der Ehemann im Todesfall des zweitältesten (an einer Art Muskelschwund erkrankt) alleiniger Erbe sein wird. Mein Bruder darf seinen Pflichtteil nicht geltend machen sonst verliert er jeglichen Anspruch, so wurde es wohl im Testament fixiert. Der Enkel und ich erhielten jeweils nur einen Testamentsauszug in Kopie.
Nun bin ich geneigt von meinem Anspruch einer amtlichen Nachlasserfassung nebst Wertermittlung des Grundbesitzes Gebrauch zu machen und bei der Aufnahme selbst zugegen zu sein, um entsprechende Fragen klären zu lassen.
a) Welche Möglichkeiten bestehen, Auskünfte über nicht transparent gemachte Werte zu erhalten?
b) In welcher Höhe beläuft sich der Pflichtteil nach den unten aufgeführten Angaben?
c) Wie hoch ist der Pflichtteilergänzungsanspruch, wer hat auszugleichen und ist es richtig,dass Schenkungen an Pflichteilberechtigte auch außerhalb der 10-Jahresfrist auszugleichen sind?
d) Bedarf es einer zivilrechtlichen Klage, um ein amtlich erstelltes Nachlassverzeichnis mit Wertermittlung und dem eigenen Zugegensein erwirken zu können oder reicht es diesen Anspruch an den erben weiterzuleiten?
Angegebener Wert des Hauses 80.000,- €
Restschuld Kredit zu Lasten der Erblasserin : 9.455,16 €
Beerdigungskosten 4.828,43 €
vom Ehemann angegebene Werte
(Kunstgegenstände und Bankguthaben) 3.140,- €
per Todestag zu einem Viertel im Eigentum der Erblasserin 20.000,- €
¼ in 2007 auf Ehemann übertragen 20.000,- €
¼ vermutlich in 1995 schenkungsweise auf ältesten Sohn,
der in 2004 verstarb 20.000,- €
¼ vermutlich in 1995 auf zweitältesten Sohn schenkungsweise
übertragen, der in 2004 20.000,- €
dann das Viertel des ältesten dazuerbte
Schenkung des Pkw an ältesten Sohn in 2000,
in 2004 an den zweitältesten vererbt 33.300,- €
Schenkung an Tochter für Urlaub und Einrichtung 2005 3.700,- €
Schenkung an ältesten Sohn zur Begleichung seiner Schulden 6.000,- €
Die o. aufgeführten Posten sind die vom Ehemann angegebenen, wobei die Schenkungen mittlerweile negiert werden. Dennoch wünsche ich anhand dieser abgespeckten Angaben erst einmal eine entsprechende Berechnung des verbleibenden Pflichtteils und der evtl. anstehenden Pflichtteilergänzung.
Leider sind die weiteren wirklich erheblichen Zuwendungen und vorhandenen Werte nur zu belegen, wenn der Ehemann entsprechende Transparenz in den Nachlass Angelegenheiten walten lässt und davon ist nicht auszugehen.
Für Ihre Mühe danke ich Ihnen im Voraus.
Herzliche Grüße
ein Ratsuchender
Pflichtteils Höhe Nachlassverzeichnis









