Nachlassverwaltung bei eventueller Erbengemeinschaft
Sehr geehrter Anwalt, sehr geehrte Anwältin,
der Lebensgefährte meiner Mutter ist letzte Woche verstorben. Im Testament wurden meine Mutter und seine drei Schwestern als erben eingesetzt. Kinder hatte er nicht und seine Mutter wurde per Testament enterbt. Zu erben ist ein Betrieb (eher klein, ca 10 Mitarbeiter) für den er mit seinem Privatvermögen gehaftet hat. An Privatvermögen gibt es nur einen Oldtimer (ca. 18000€). Das Testament wurde noch nicht eröffnet, wurde aber schon zum Amtsgericht gebracht.
Das Verältnis zwischen meiner Mutter und den Schwestern ist sehr schlecht. Eine der Schwestern (Notarin von Beruf) hat meiner Mutter gesagt sie habe sich einen groben Überblick über den Betrieb verschafft und es würden sehr hohe Schulden bestehen, die ihrer Meinung nach die Vermögenswerte übersteigen würden. Aus diesem Grund würde sie persönlich das Erbe in jedem Fall ausschlagen.
Dass es dem Betrieb finanziell nicht besonders gut geht war allgemein bekannt...aber so einen richtigen Überblick hat wohl niemand, es sind wohl auch noch Grundstücke vorhanden, die zum Betrieb gehören und verkauft werden könnten.
Meine Mutter ist sich zur Zeit sicher, dass sie das Erbe auch ausschlagen möchte. Sie hat Angst davor, dass die Schulden wirklich höher sind und sie letztendlich mit dem Privatvermögen haften muss. Das möchte sie auf gar keinen Fall riskieren.
Ich habe nun gestern viel im Internet und im BGB gelesen und bin auf die Möglichkeit der Nachlassverwaltung gestoßen. Wenn ich alles richtig verstanden habe müsste dies doch die beste Lösung für den geschilderten Fall sein?! Diese Möglichkeit müsste eine Notarin aber doch eigentlich auch kennen?
Meine Fragen:
1. Angenommen alle 4 nehmen das Erbe an, dann müssten ja alle 4 den Antrag auf Nachlassverwaltung stellen. Wenn jetzt eine der Schwestern nicht mitzieht haben alle anderen dann Pech gehabt und haften somit alle uneingeschränkt mit ihrem Privatvermögen?
2. Gibt es Möglichkeiten des Gerichts den Antrag auf Nachlassverwaltung abzulehnen bzw. wenn ja, kommt dies häufiger vor? Schulden hat der Betrieb wohl in jedem Fall genug.
3. Ein guter Freund unserer Familie hat ein 40.000€ Darlehen im Betrieb. Könnte er als Gläubiger den Antrag auf Nachlassverwaltung stellen wenn die Rückzahlung des Darlehens zur vereinbarten Zeit nicht stattfindet?
4. Könnte meiner Mutter während der 6 Wochen Frist zur Ausschlagung des Erbe erfahren, ob die anderen 3 das Erbe angenommen oder abgelehnt haben? Das würde ja ggf ihre Entscheidung beeinflussen.
Vielen Dank im Voraus!
Erbengemeinschaft Nachlassverwaltung









