Nachlassregelung bei Todesfall
| 15.12.2010 15:06 |
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Erbrecht
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Rechtsanwalt Holger J. Haberbosch
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Sehr geehrte Damen und Herren,
kürzlich ist ganz überraschend mein Bruder verstorben.
Da er nicht mit einem Ableben gerechnet hat, ist auch kein Testament vorhanden.
Er ist geschieden und hinterlässt eine volljährige Tochter, zu der aber schon seit vielen Jahren kein Kontakt mehr besteht und die auch zu seiner Beisetzung nicht erschienen ist. In der Erbfolge ist sie natürlich die Haupterbin.
Während seiner Lebenszeit hat er aber einen intensiven und warmen Kontakt zu seiner Mutter gepflegt und auch eine kleine Lebensversicherung zu ihren Gunsten abgeschlossen, die im Todesfall vor allem auch zur Deckung der Beerdigungskosten gedacht war, da sonst kein Vermögen vorhanden ist.
Wir haben die Erfahrung gemacht dass Sterben heute sehr teuer ist.
Nun ergeben sich für die Regelung des Nachlasses einige wichtige Fragen für uns.
Hinzuzufügen ist auch noch, dass noch hohe Verbindlichkeiten vorhanden sind, die über die Jahre sehr gut bezahlt hätten werden können, die aber nun wohl in einer Summe fällig werden.
1. Die abgeschlossene Lebensversicherung ist doch wohl eindeutig personenbezogen und gehört doch wohl nicht in die Erbmasse ?
2. Die Lebensversicherung kann doch wohl auch nicht zur Deckung der noch vorhandenen Verbindlichkeiten herangezogen werden,..oder?
3. Wie geht jetzt die Wohnungsauflösung, vonstatten ? Ablauf, Dauer ?
Es ist davon auszugehen, dass die Erbin wohl das Erbe ausschlägt, weil sie ja sonst auch für die Verbindlichkeiten aufkommen muss.
Wer regelt aber dann die Nachlassauflösung,( Inventar, Mobiliar), inklusive Beendigung des Mietverhältnisses, etwaige Renovierungen etc. Wird dann ein amtlich bestellter Nachlassverwalter eingesetzt der Verkäufe organisiert und daraus die noch bestehenden Verbindlichkeiten tilgt ?
Von wem bekommen wir in diesem Fall welche Benachrichtigungen. Wie lange zieht sich so etwas in der Regel hin ? Es wäre ja dann im Zweifelsfalle auch noch einmal Miete fällig...
Vielen Dank für ihre Mitwirkung !
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