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Nachlassangelegenheit über ein Erbenermittlungsbüro angeschrieben


29.03.2009 17:41 |
Preis: ***,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Dennis Meivogel


| in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Großmutter und Ihre beiden Brüder wurden jeweils vom Erbenermittlungsbüro Dr.NOCZENSKI angeschrieben.

Es bestünde eine Erbschaftsangelegenheit, in welcher Sie von einem vom Amtgericht bestellten Nachlasspfleger beauftagt wurden blutsverwandt Personen ausfindig zu machen.

Nun soll meine Großmutter eine Vereinbarung zur Abwicklung mit 25%-igem Honorar, der nicht nährer bezeichneten Nachlasssumme, unterzeichnen. In dieser seien alle Gebüren auch evt. erforderliche Anwaltskosten bei Beauftragung durch dieses Büro enthalten.

Das Erbe sei auch nach Abzug dieser Gebüren schuldenfrei. Der Erblasser hatte keine Kinder, kein Testament und seine Eltern seien vor ihm verstorben.

Weitere Informatienen werden erst nach Unterzeichnung herausgegeben.

Kann das Erbenermittlungsbüro auf die 25% Beteiligung bestehen? 10% halte ich für realistischer? Soll Sie einen eigenen Anwalt einschalten? Welches Procedere empfehlen Sie gegenüber dem Ermittlungsbüro?

Meine Großmutter hat keine Rechtsschutz Versicherung, die Gewährung von Beratungs- oder Prozesskostenbeihilfe ist fraglich.

Mit freundlichem Gruß
29.03.2009 | 18:09

Antwort

von

Rechtsanwalt Dennis Meivogel
362 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Zunächst ist festzustellen, dass grundsätzlich das Nachlassgericht nach § 1960 BGB mit der Ermittlung der erben beauftragt ist. In schwierigen Fällen und bei werthaltigem Nachlass kann das einen Nachlasspfleger mit der weiteren Ermittlung beauftragen. Seitens dieser Nachlasspfleger wird des öfteren ein Auftrag an sogenannten Erbenermittler erteilt.

Der Erbenermittler betreibt die Erbenermittlung auf eigenes wirtschaftliches Risiko, so dass er sich im Erfolgsfall mit den von ihm ermittelten Erben über sein Honorar und die Erstattung seiner Auslagen direkt einigen muss. In der Regel arbeiten die Erbenermittler auf Erfolgsbasis und berechnen ihre Vergütung prozentual an der Erbschaft des jeweiligen Erben vor Abzug der Erbschaftsteuer zuzüglich der Mehrwertsteuer und zuzüglich der tatsächlichen Auslagen für die Erbenermittlung, für die Beibringung der Erblegitimation und die Kosten des Verfahrens zur Erlangung des Erbscheines. Sein Honorar und seine Auslagen werden jedoch erst mit der tatsächlichen Auszahlung der Erbschaft fällig und dann erst mit dieser verrechnet.

Kosten für eine Erbenermittlung sind bei der Erbschaftsteuer gem. § 10 Abs. 5 Ziff. 3 ErbStG in voller Höhe abzugsfähig. Ein Teil der Vergütung wird also durch die Erbschaftsteuer-Minderung bereits abgedeckt.
Eine Gebührenordnung oder Richtwerte etc. für Erbenermittler existieren nicht. In der Praxis haben sich in deutschen Nachlassangelegenheiten Erfolgshonorare von 15 % - 25 % je nach Umfang und Schwierigkeit der Ermittlungen herausgestellt. In ausländischen Angelegenheiten sind sogar Honorarsätze bis 40 % an der Tagesordnung.

Die genannten Erfolgshonorare sind in ihrer Größenordnung durch Literatur und Rechtsprechung weitestgehend gedeckt. In der Rechtsprechung wird regelmäßig sogar darauf hingewiesen, dass ein Anteil von 10 bis 30 % am Nachlass in der Rechtspraxis anerkannt sei. Schließlich erbringe der Erbenermittler einen erheblichen Arbeitsaufwand auf eigenes Risiko.

Natürlich sind die Honorare eine Frage der Vereinbarung. Dazu können Sie in Verhandlungen mit dem Ermittler eintreten. Dieser kann aber auf seiner Forderung bestehen. Sie müssen diese nicht akzeptieren und können sich natürlich alternativ auch auf eigene Kosten darum bemühen Ihre Erbenlegitimation in dem Ihnen unbekannten Fall durchzuführen. Allerdings werden Sie in der Regel trotzdem nicht ohne die Beauftragung Dritter auskommen, wofür wiederrum Kosten entstehen. Ob im Ergebnis damit eine wirtschaftliche Besserstellung als bei Vereinbarung mit dem Erbenermittler erreicht werden kann ist fraglich. Letztlich sollten Sie auch beachten, dass die Erbenermittlung durch professionell arbeitende Büros in Deutschland gefestigte Praxis ist. Diese Erbenermittler arbeiten auf hohem professionellen Niveau und durchaus seriös.


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Dennis Meivogel
Bedburg-Hau

362 Bewertungen
FACHGEBIETE
Erbrecht, Insolvenzrecht, Kreditrecht, Vertragsrecht, Mietrecht