Nachfrage zu: Freistellung Kindesunterhalt wiederruf möglich??
| 06.06.2011 10:12 |
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Familienrecht
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Rechtsanwältin Claudia Bertram
| in unter 2 Stunden
Hallo,
ich bin es wieder.
Erst mal vielen Dank.
Ich bin mir halt immer noch sehr unsicher was nun das beste ist denn durch die Depressionen die ich habe ist es ja so das so bald Druck auf mich ausgeübt wird reagiert mein Körper so als ginge es da um Leib und leben!
Das bedeutet für mich ich bekomme keine Luft mehr mein Herz rast und ich drohe in ohnmacht zu fallen und zu ersticken.
Das ist nicht Lustig kann ich ihnen sagen.
Nun ist natürlich für mich die Frage man wichtigsten ob das wirklich nötig ist das ich den ersten schritt mache und den Anwalt meines Ex Mannes anschreibe oder doch lieber erst mal abwarte ob er überhaupt seine Drohung war macht.
Denn so weit ich weiß ist es dem Anwalt meines ex Mannes sehr wohl bekannt das ich sowohl zum Zeitpunkt des Vergleiches als auch jetzt keinerlei Einkommen hatte und habe. also ist ihm bekannt das die Freistellung von vorneherein Sittenwidrig gewesen ist und er versuch hier mal wieder ein Katz und Maus Spiel mit mir zu Spielen und meine Labile Psychische Lage aus zu nutzen.
Zweitens ist für mich sehr wichtig wenn ich schriftlich Klarstellen soll das es sowieso Sittenwidrig gewesen ist und somit kein Anspruch gegen mich besteht und die Freistellung nicht rechtens ist.
Muss ich das dann per Anwalt machen oder kann ich das auch selbst Schriftlich machen??
Drittens besteht eine Notwendigkeit meinerseits die Freistellung zu Wiederrufen oder ist es weil sie ohnehin Sittenwidrig war für mich keine Gefahr für die Zukunft??
Ich Bedanke mich schon mal im vorraus und verbleibe
Hochachtungsvoll
Trifft nicht Ihr Problem?
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