Nacherhebung von Krankenkassenbeiträgen / freiwillige Versicherung
28.03.2012 16:08 |
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Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht
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Rechtsanwältin Maike Domke
Guten Tag,
folgender Fall: Vom 01.03. bis 31.08.2009 war ich nicht berufstätig. Ich habe von den Einkünften meiner Partnerin (nicht verheiratet) gelebt.
Danach habe ich eine zweijährige berufliche Weiterbildungsmaßnahme besucht und abgeschlossen (Handwerksmeister, Betriebswirt). Während dieser zweijährigen Zeit war ich freiwillig krankenversichert.
Meine Krankenversicherung schrieb mir nun, ich hätte mich auch in der Zeit vor meiner Weiterbildung, also dem genannten Zeitraum März - August 2009 freiwillig versichern müssen und forderte eine Aufstellung der Einkünfte in diesem Zeitraum an.
Ich teilte der Krankenkasse mit, das ich in diesem Zeitraum keine Einkünfte hatte. Daraufhin wurde mir mitgeteilt, das ich trotzdem den freiwilligen Versicherungsbeginn vom 01.09., also dem Beginn meiner Weiterbildungszeit, auf den Monat März vorverlegen müsse.
Trotz Angabe, das ich keine Einkünfte hatte, bekam ich nun einen Nachberechnungsbescheid für die 6 Monate in Höhe von 849,33€. Es wurde auch behauptet, das ich "nach den eingereichten Unterlagen ein monatliches Einkommen von 840,00 €" gehabt hätte, obwohl ich davon kein Wort geschrieben und auch keine Unterlagen eingereicht habe.
Dazu kommt, das die monatlichen KK-Beiträge während der Weiterbildungszeit (und da erhielt ich Bafög) gerade mal halb so hoch waren wie das, was nun verlangt wird, für eine Zeit, in der ich gar keine Einkünfte hatte.
Darf die Krankenkasse das so behaupten und so verfahren? Immerhin habe ich bei einer Nachberechnung auch keine Möglichkeit, nachträglich Leistungen zu erhalten. Die KK verlangt das also für Null Leistung. Was kann ich dagegen tun bzw. ist die Höhe der Summe gerechtfertigt?
Vielen Dank.
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