Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 207 weitere Antworten zum Thema Kaufvertrag.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe einen Wagen am 16.07.2011 gekauft und es ist uns aufgefallen das er Mängel hat.
Am 10.01.2012 Habe ich den Händler per Mail kontaktiert, Siehe
<a class=textlink href="http://www.itcn.de/doc/Mail_kommunikation_Haendler.pdf">Mail
Der Händler hat mich angewiesen den Wagen in seine Vertragswerkstatt zu bringen die Mo – Fr. geöffnet ist, diese ist 127km entfernt.
Während des Verkaufs wurde mir aber zugesichert (ich habe nachgefragt) das falls es Probleme geben sollte diese auch bei mir vor Ort beseitigt werden könnten.
Deshalb habe ich recherchiert und auf :
<a class=textlink href="http://www.lrz.de/~Lorenz/urteile/njw06_449.htm">http://www.lrz.de/~Lorenz/urteile/njw06_449.htm herausgefunden das :
Erfüllungsort für den Nacherfüllungsanspruch ist der Ort, an welchem sich die Sache nach dem Vertragszweck befindet, in der Regel also der Wohnort des Käufers
In den AGB's des Kaufvertrages steht auch noch das:
„Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit vorheriger Zustimmung des Verkäufers an einen anderen KFZ-Meisterbetrieb wenden.„
Heute war meine Frau bei einer Ford Werkstatt um den Wagen (auf unsere Kosten) zu überprüfen und der hat jede menge Fehler gefunden aufgeschrieben hat er 13 und bestätigt das der Grossteil mit Sicherheit nicht erst im letzten halben Jahr entstanden ist.
Unser Mondeo fährt aber noch, obwohl es laut der Werkstatt ein Risiko ist zu fahren da der Motor herausfallen könnte.
Muss ich den Wagen zum Händler bringen oder kann ich darauf bestehen das der Wagen hier instandgesetzt oder durch den Verkäufer abgeholt wird?
Ich würde sonst einen ganzen Arbeitstag verlieren.
Kaufvertrag & AGB's:
<a class=textlink href="http://www.itcn.de/doc/Kaufvertrag-Mondeo1.jpg">Kaufvertrag
<a class=textlink href="http://www.itcn.de/doc/Kaufvertrag-Mondeo2.jpg">AGB1
<a class=textlink href="http://www.itcn.de/doc/Kaufvertrag-Mondeo3.jpg">AGB2
Antwort geschrieben am 02.02.2012 23:39:38 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Robert Weber
Kaiserin Augusta Allee 102, 10553 Berlin, Tel: 030 36445774, Fax: 030 36445772
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
Bewertungen: 459
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Sie haben Anspruch darauf, dass der Händler den Wagen auf dessen eigene Kosten abholt und wieder zu Ihnen zurückbringt. Einen Anspruch auf Reparatur vor Ort haben Sie jedoch nicht.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
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