Frage geschrieben am 13.07.2010 22:22:45
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Nacherbe
Rechtsgebiet: Erbrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 690Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Kann ich dieses Recht bereits testamentarisch weitervererben?
Besten Dank, Erhard Gauler
Antwort geschrieben am 13.07.2010 22:30:02 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45, 50739 Köln, Tel: 022180137193 , Fax: 022180137206
Familienrecht, Zivilrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Verkehrsrecht
Bewertungen: 621
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf:
Wenn der Erblasser nichts anderes verfügt hat, steht Ihnen ein vererbliches und übertragbares Anwartschaftsrecht zu.
Das Vollrecht auf das Erbe fällt Ihnen aber erst mit dem Tod des Vorerben zu.
Wenn Sie vor dem Vorerben sterben, erben Ihre erben das Anwartschaftsrecht und mit dem Tod des Vorerben das Vollrecht, sofern der Erblasser nichts anderes verfügt hat. Das ergibt sich aus § 2108 BGB.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt
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Tel.: 0221 801 37193 oder 0221 355 9205
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