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Nachehelicher Unterhalt an die Ex-Frau


22.09.2010 12:03 |
Preis: ***,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Reinhard Otto


| in unter 1 Stunde

Guten Tag,
meine ExFrau hat von mir Anwartschaften bei der Dt. Rentenversicherung erworben. Demzufolge ist ihre und meine Rente gleich hoch (ca. 400 €) und werden somit gleich angepasst ...
Desweiteren habe ich eine Rente von 1100 €.
Ich zahle ihr monatlich 711 € Unterhalt.
Wenn ich nun 2 % (22 €) mehr Rente bekomme, muss ich ihr davon automatisch 11 € mehr Unterhalt zahlen ?
Ab wieviel % mehr Einkommen muss auch eine Unterhaltszahlung angepasst werden ?
Jedes Jahr ? Alle 2 Jahre ?
Danke für Ihre Antwort und Auskunft
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 2006 weitere Antworten zum Thema:
Nachehelicher Unterhalt Ex-Frau
22.09.2010 | 12:24

Antwort

von

Rechtsanwalt Reinhard Otto
538 Bewertungen
Guten Tag,

ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Aufgrund Ihrer Angaben gehe ich davon aus, dass Sie und Ihre geschiedene Frau jeweils 400.- € Rente beziehen, Sie darüber hinaus eine weitere Rente von 1.100.- €.

Von dieser weiteren Rente zahlen Sie Ihrer Exfrau 711.- € Unterhalt, so dass Ihnen 389.- € sowie die zweite Rente von 400.- €, zusammen also 789.- € verbleiben.

Ihrer Exfrau stehen damit zur Verfügung 400.- € eigene Rente plus 711.- € Unterhalt, also 1.111.- €.

Aus dieser Gegenüberstellung ergibt sich, dass Sie, falls die Angaben richtig sind, deutlich zuviel Unterhalt zahlen. Sie sollten die Unterhaltsfrage anwaltlich prüfen und ggf. korrigieren lassen.


Unabhängig davon gilt:

Als Rentner sind Sie grundsätzlich zur Zahlung von 50 % der Differenz der Einkünfte verpflichtet. Wenn sich Ihre Rente um 2 % erhöht, müssen Sie grundsätzlich 50 % auch von dieser Erhöhung abführen.

Die Anpassungen können immer dann verlangt werden, wenn Veränderungen Ihrer Einkünfte stattgefunden haben.


Mit freundlichen Grüßen



ANTWORT VON
Rechtsanwalt Reinhard Otto
Bielefeld

538 Bewertungen
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Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht