Nachbesserung von gewerblichen Ebayverkäufer/Händler einfordern
Preis: ***,00 € |
Internetauktionen
Beantwortet von
Rechtsanwältin Nele Trenner
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Anwälte,
ich habe bei einem Händler ein iPhone4 mit dem Artikelvermerk NEU durch die Option Sofort Kaufen erstanden. Leider weicht es erheblich von der Artikelbeschreibung ab. Es ist nämlich nicht neu.
Allerdings möchte ich nicht von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen sondern um Nachbesserung bitten.
Folgender Sachverhalt:
Ich habe Meldung bei eBay und Paypal gemacht das ich den Artikel gerne zurücksenden möchte, mit der Bitte um Austausch oder Rückerstattung zzgl. Schadenersatz wegen Nichterfüllung.
Daraufhin schrieb der Verkäufer:
"liebe kunde das iphone ist so wie beschrieben ein austauschgerät es ist neu
und noch mit folie und es ist frei ab werk wie ich sehe haben sie nicht viel
erfahrung mit ebay wen ihnen das artikel nicht gefelt haben sie 14 tage wiederufrecht
senden sie uns das iphone einfach zurück und sie bekommen ihre geld zurück
mit negative bewertung zu dorhen ist in ebay ein verstos gegen grundgezetz
und wen sie uns negative bewertung geben können wir sie auf schadenerzatz
klagen deshalb möchten wir das alles vermeiden in dem sie das iphone einfach
zurück senden
deshalb brauchen sie sich keine sorgen zu machen senden sie uns das iphone
zurück sie bekommen ihre geld zurück"
Hier geht es aber nicht um NICHTGEFALLEN.
Das habe ich vor zu antworten:
"Hallo, ich drohe Ihnen die negative Bewertung an weil Sie eindeutig eine unwahre Artikelbeschreibung verfasst haben. Das berechtigt mich zur negativen Bewertung und ist kein Verstoss gegen die Ebaygrundsätze. Eine positive Bewertung für Waren oder Dienstleistung zu erpressen ist ein Verstoss. Das Recht der Anzeige bleibt ja wohl eher mir vorbehalten da Sie auch in dieser Mail erneut FALSCHE Aussagen über den Zustand des Artikels gemacht haben. Das kann ich sogar hinreichend beweisen:
In Ihrer Auktion schreiben Sie:
1) "iphone ist über die garantie ausgetauscht es ist neu unbenutz"
- UNBENUTZT: Stimmt nicht, Sie haben das Gerät am 08.04. als Austauschgerät bekommen und am 11.04.11 mit einer SIM Karte aktiviert. Somit ist es auch nicht mehr unbenutzt
- NEU: Stimmt nicht, es handelt sich nicht um ein Neugerät. Das Gerät hat die Seriennummer: 5K1******** - 5k bedeutet refurbished d.h. generalüberholt. Und das wollen Sie als Neu verkaufen?
Auf (Hier der Link des Hersteller, weiß nicht ob das hier gepostet werden darf) kann man sich über den Garantie Status (s)eines iPhone erkundigen.
Das habe ich mit dem mir vorliegenden Telefon getan und erhielt folgende Auskunft:
a)Registriert
b)Technischer Telefonsupport: Abgelaufen
c)Qualifiziert für Reparaturen und Service: Aktiv
Ihr Produkt ist für qualifizierten Hardwarereparaturen und Serviceleistungen durch die eingeschränkte Herstellergarantie von Apple gedeckt.
Voraussichtliches Ablaufdatum: 31 August 2011
All das beweisst, das es sich nicht wie von Ihnen beschrieben um ein NEUGERÄT handelt. Austauschgerät war mir bewusst. Aber Sie beschrieben es mehrfach als NEU!
2) "Alle angebotenen Artikel haben 1 Jahre Herstellergarantie"
- Stimmt nicht, siehe 1)c) Qualifiziert für Reparaturen und Service: Aktiv
Es verbleiben gerade einmal 137 Tage Restgarantie. Das erste mal ging es demnach am 1 September 2010 in den Verkauf.
3) Artikelmerkmale, Zustand: Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung.
- und wieder stimmt es nicht. Gerät wurde in schwarzer Box geliefert ohne Werkzeug für das einsetzen der MikroSim, nicht verschweißt und Zubehörteile wurden lose (unvollständig) beigefügt.
Richtig wäre hier gewesen:
Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung)
Neuer, unbenutzter Artikel, ohne Gebrauchsspuren. Die Originalverpackung ist unter Umständen nicht mehr vorhanden oder geöffnet. Artikel ist „2. Wahl", B-Ware oder neu, unbenutzt, aber mit kleinen Fehlern. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers.
Von Nichtgefallen kann hier also keine Rede sein. Ich verlange von Ihnen einfach Nachbesserung. Das bedeutet ein nagelneues Original verschweßtes iPhone 4 ohne Simlock zu dem Preis den ich bereits gezahlt habe, oder aber einer Rückerstattung zzgl. Schhadenersatz in Höhe der Differenz zwischen Sofort-Kaufen Preis und Verkaufspreis bei Apple!"
Fragen:
- Kann der Händler mich wegen neg. Bewertung anzeigen?
- Kann ich meine geplante Antwort bedenkenlos so absenden?
- Kann ich den Schadenersatz verlangen wenn ich kein Neugerät bekomme und auf Erfüllung bestehen? Wenn ja wie?
Einfach nur Zurücktreten sehe ich in
diesem Fall gar nicht ein weil ich mich zum einen getäuscht und betrogen fühle und zum anderen nicht den Herstellerpreis zahlen will wenn mir hier ein Neugerät zu besseren Konditionen versprochen wurde.
- muss ich trotzdem erstmal einen schriftlichen Widerruf verfassen?
- kann ich die Kosten für diese Fragestellung ebenfalls auf den Händler umlegen?
- Habe ich noch etwas vergessen? nicht beachtet?
Vielen Dank









