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Frage geschrieben am 16.08.2010 12:10:37

Nachbesserung 2x fehlerhaft - oder auch nicht?

Rechtsgebiet: Kaufrecht | Einsatz: € *** | Status: Geschlossen | Aufrufe: 1164
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 30 weitere Antworten zum Thema Nachbesserung.
Hallo,

ich verkaufe Apple iPhones.
Diese werden mit einer bestimmten Software versehen, um einen Unlock (Frei für alle karten) zu gewährleisten.
Ich habe nun wieder einen, sagen wir, schwierigen Kunden.

Dieser kaufte dieses Jahr ein iPhone bei mir vor Ort (Kein Fernabsatzgesetz, also kein Widerruf).

Der Kunde schrieb nach gut 1 Monat einen Brief, dass er sein Gerät geupdated habe (Firmware-Update) und nun der Unlock weg ist (Installierte Software geht nach einem Update verloren).
Er bat um kostenlose Nachbesserung.
Ich schrieb zurück, dass eine kostenlose Nachbesserung nicht Möglich sei, da er durch das Firmware-Update es selbst verschuldet habe.

So nett wie er ist, gab er es direkt seinem Anwalt, dieser hat mir in unzähligen Briefen erklärt, es wäre doch meine Gewährleistung, ich müsste Sie kostenlos von statten geben, unteranderen weil ich den Kunden ja nicht drauf hingewiesen habe, dass dies bei einem Update passiert.

Nach langem Streiten habe ich mich in der Not gefühlt es 1) Kostenlos zu tun und 2) Alle Anwaltskosten zu übernehmen (gut 100€). Dies war etwas mehr als meine Gewinnspanne bei dem ursprünglichen verkauf war, also biß ich in den sauren Apfel und tat alles wie geheißen.

Doch nicht genug: Nach der Nachbesserung bekam ich das Gerät wieder, es würde angeblich einen defekt haben.
Wieder war ein großer Streit, ich gab nach, besserte kostenlos nach und trug sogar alle Versandkosten.
Der Anwalt gab mir sein Wort, dass nunmehr keine Nachbesserung von nöten sein wird, sollte den alles Okay sein und er seinen Mandanten drauf hinweißt, nicht mehr upzudaten.

Nun erhalte ich ein weiteres Schreiben, das Gerät sei wieder defekt, man bitte um Geld zurück, da ich ja nicht mehr nachbessern dürfte.
Auf meine Frage was den nun damit sei bekam ich keine Antwort. Man verlangt nun das ich 1) Das Geld sofort überweise in Höhe des vollen Kaufpreises, 2) Erneut die Versandkosten trage, 3) Das Gerät welches starke Abnutzungsspuren hat wieder annehme, was einen erneuten Verlust von gut 100€ bedeuten würde.
Ich solle das Geld überweisen, bevor ich das Gerät erneut sehen darf, der Anwalt besteht darauf.
"Der von Ihnen vorgeschlagene Ablauf widerspricht leider den gesetzlichen Vorgaben. Danach sind beim Rücktritt vom Vertrag die gegenseitigen Leistungen zurück zu gewähren."

Was nun?



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