mein Lebensgefährte und ich wohnen seit 4,5 Jahren in einem kleinen Dorf. Ein Anwohner (Luftlinie zu uns ca. 100-200 m) veranstaltet jährlich mehrere Grillparties mit befreundeten Paaren. Dabei werden grundsätzlich Silvester-Feuerwerke (Raketen etc.) abgebrannt.
Wir haben vor 3 Jahren bzw. 2 Jahren das persönliche Gespräch mit der Familie gesucht, ohne Erfolg. Wir sind beide Schichtarbeiter mit Früh-, Spät- und Nachtschichten. Unsere Schichtpläne nehmen keine Rücksicht auf Wochenenden oder Feiertage. Bei Frühschicht heißt das z. B. Arbeit ab 6 Uhr morgens, also aufstehen um ca. 4 - 4:30 Uhr. Auch das haben wir mitgeteilt, interessiert die Familie aber nicht.
Nach ihrer Meinung haben sie das Recht dazu, weil sie (OT) "schon 20 Jahre hier wohnen und das schon immer so machen und nun kämen wir daher und würden das verbieten wollen".
Wir haben seit 2 Jahren regen Kontakt zum Bürgermeister unseres Ortes, der mit der Familie auch schon gesprochen hat und darauf verwiesen hat, dass ungenehmigte Feuerwerke zu unterlassen sind. Es wurde von der Familie versprochen, keine Feuerwerke mehr zu veranstalten.
Kurz darauf wurde das nächste Feuerwerk in den Garten einer der Freunde verlegt (unsere Vermutung) - das Versprechen der Familie wurde somit nicht gebrochen.
Diese Feuerwerke (je nach Wetterlage im Sommer finden ca. 5 pro Jahr statt) fanden bisher immer freitags oder samstags statt, grundsätzlich nach 22:00 Uhr.
Das letzte Feuerwerk wurde am Mittwoch, 17.08.2011 um 23:00 Uhr veranstaltet. Wir riefen die Polizei, diese war jedoch in einem Einsatz und hätte erst sehr spät zu uns kommen können. Erfahrungsgemäß dauern die Feuerwerke nie sehr lange, sind aber geeignet, jemanden aus dem Bett zu reißen (was diesmal auch der Fall war) und dafür zu sorgen, dass an eine Nachtruhe nicht mehr zu denken ist.
Mein Lebensgefährt ist zur Zeit sehr krank und auch arbeitsunfähig krankgeschrieben. Somit war an einen erholsamen Schlaf für ihn nicht mehr zu denken.
Ich hätte am nächsten Tag eine Zusatzschicht (Frühschicht) absolvieren müssen. Diese musste ich absagen, da wir eben erst auf die Polizei warteten und dies eben recht spät geworden wäre. Die Polizei hat uns später angerufen und wollte wissen, ob ein Kommen ihrerseits noch notwendig ist. Da wir aber wissen, dass die Feuerwerke immer nur kurz (ca. 5 - 10 Minuten) dauern, verneinten wir dies.
An Schlaf war für mich nicht mehr zu denken, da ich nach dieser Schikane immer sehr aufgewühlt bin und ein Aufstehen um 4:00 Uhr morgens nicht mehr möglich gewesen wäre. Ich stehe hier immer sehr unter Stress. Beruflich bediene ich große Anlagen in der Halbleiterindustrie. Da stellen lediglich 1-2 Stunden Schlaf vorher ein gewisses Risiko dar. Außerdem muss ich auch mit dem Auto zur Arbeit fahren, was nach so kurzem Schlaf auch nicht empfehlenswert ist.
Wir hatten die Familie auch früher schon darauf hingewiesen, dass wir 2 Hunde haben (aktuell nur noch einer), die nicht schussfest sind. Die Familie argumentierte, sie hätten auch zwei Hunde, diese würde das nicht stören. Der Begriff "Schussfestigkeit" scheint nicht geläufig zu sein.
Gestern erstatteten wir Anzeige bei der Polizei, da alle anderen (friedlichen) Maßnahmen nicht greifen. Die Polizei teilte uns aber mit, die Anzeige müsse gegen unsere Gemeinde gerichtet werden, da diese für derartige Ordnungswidrigkeiten zuständig sei.
Unsere Fragen lauten nun:
Welche zivilrechtlichen Möglichkeiten haben wir?
Z. B. Unterlassungsklage? (wo wäre diese einzureichen? Muss dies über einen Anwalt geschehen?)
Anzeige beim Ordnungsamt? (ist dies nicht bereits die Gemeinde?)
Stellt dies nicht einen Verstoß gegen die Sprengstoffverordnung dar? Müsste das dann nicht eigentlich von der Polizei oder sogar dem Staatsanwalt verfolgt werden?
Wir wohnen lediglich zur Miete in einem EFH. Unser Vermieter wohnt direkt neben uns. Könnte man diesen involvieren und wenn ja, wie? Ist er als Vermieter verpflichtet, hier für Abhilfe zu sorgen?
Antwort geschrieben am 19.08.2011 13:56:11 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Michael J. Zuern
Seestraße 32, 83257 Gstadt, Tel: 08054 - 9233, Fax: 08054 - 9234
Zivilrecht, Erbrecht, Familienrecht, Baurecht, Vertragsrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 303
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gerne beantworte ich Ihre Fragen aufgrund des dargelegten Sachverhalts wie folgt:
Welche zivilrechtlichen Möglichkeiten haben wir?
Vollkommen richtig haben Sie erkannt, dass Sie auf Unterlassung gem. § 1004 BGB klagen könnten. Diese wäre beim zuständigen Amtsgericht einzureichen. Einen Anwalt brauchen Sie dazu nicht unbedingt, sofern Sie juristisch selbst sachkundig genug sind.
Empfehlen würde ich Ihnen aber eine einstweilige Verfügung beim gleichen Gericht zu beantragen. Dann hätten Sie schnell etwas in der Hand, um die Nachbarn zur Ruhe zu bringen.
Beim Ordnungsamt der Gemeinde/Stadt könnten Sie ebenso den Sachverhalt darstellen, die Behörde könnte dann eine Untersagungsverfügung erlassen.
Meiner Meinung nach müsste auch eine Anzeige bei der Polizei/Staatsanwaltschaft möglich sein, z.B. wegen Ruhestörung oder /und Körperverletzung. Die Sprengstoffverordnung wohl nicht, denn es handelt sich, das unterstelle ich, um zugelassen Rakteten.
Der Vermieter hat – rechtlich gesehen - keinen Einfluß auf die Nachbarn, das bringt also nichts, wenn Sie ihm deswegen nicht die Miete kürzen wollen (Mietminderung). Auf die Eigentumsverhältnisse kommt es jedenfalls nicht an, Sie als Mieter haben die gleichen Möglichkeiten wie wenn Sie Eigentümer wären.
Ihnen kann ich nur raten, den gesamten Vorgang durch einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl prüfen zu lassen. Selbstverständlich stehe ich Ihnen dazu zur Verfügung, wobei die von Ihnen hier gezahlte Erstberatungsgebühr angerechnet würde.
Einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage hoffe ich gegeben und Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Über eine positive Bewertung würde ich mich in jedem Fall freuen.
Sofern Sie weitere Hilfestellung benötigen, können Sie sich gerne an mich wenden.
Mit freundlichem Gruß
Michael J. Zürn
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