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Das Grundstück unmittelbar neben meinem Grundstück gehört der Gemeinde und wird an eine privat Person verkauft. Es gibt einen unbefestigten Weg, welcher von mir betreten werden muss, um einen Teil meines Grundstückes zu pflegen. Der neue Besitzer darf aber den Weg schließen. Die Gemeinde sagte mir, dass ich einen Antrag stellen kann, dass im Kaufvertrag eine Klausel eingebaut werden kann, damit ich auch weiterhin mein Grundstück pflegen kann. Wie formuliere ich diesen Antrag.
Danke für Ihre Antwort
Antwort geschrieben am 24.11.2011 20:24:52 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer
Helenenstraße 42, 30519 Hannover, Tel: 0511 86699888, Fax: 0511 86699899
Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht
Bewertungen: 376
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der Antrag an die Gemeinde könnte wie folgt lauten:
"Anrag auf Wegerecht im Rahmen einer Grunddienstbarkeit
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Eigentümer des Grundstückes
Flurstücknummer(n):
welches an das von in Ihrem Eigentum stehende Flurstück XY unmittelbar angrenzt.
Ich habe nunmehr erfahren, dass Sie dieses Grundstück verkaufen möchten und beantrage, ein Wegerecht auf diesem Grundstück, um meine Gartenpflege weiterhin ausführen zu können, welche ich vom dazwischenliegenden Weg aus mache, der aber auf dem Nachbargrundstück liegt und vom neuen Eigentümer geschlossen werden könnte.
Eine andere Möglichkeit der Gartenpflege als durch den Zutritt über den betreffenden Weg ist nicht möglich, sodass ich auf die Benutzung des Weges zur Gartenpflege angewiesen in.
Über eine zeitige Stellungnahme würde ich mich freuen.
MfG"
Bei diesem Antrag sollte ein Katasteramtsauzug beiliegen oder aber ein Satellitenbild der GRundstücke, die die Situation verdeutlicht (siehe z.B. google earth).
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt
Doktorand an der Comenius University / Bratislava
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