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Wir haben vor einem Jahr ein Grundstück mit einem alten, unbewohnten Haus gekauft und jetzt unseren Neubau fertig gestellt. Wir werden in etwa 14 Tagen einziehen.
Bei einem Nachbarn stehen direkt hinter der Grenze (Abstand 20 bis 60 cm) 8 oder 9 Bambussträucher, die bis zu 7 Meter hoch sind und natürlich Ausläufer in unseren Garten haben. Außerdem stehen einige Thuja mir einer Höhe von 6 Metern im Abstand von rd. 30 cm an der Grenze und einige 8 – 9 m hohe Laubbäume im Abstand von 60 cm. Ich habe nichts gegen eine normale Hecke in Höhe von rd. 2m oder 2,5 m. Da der Abstand der Grenze zum Haus 3 Meter beträgt, nimmt uns der starke Bewuchs sehr viel Licht in den Räumen.
Ich werde versuchen, mich mit dem Nachbarn gütlich zu einigen. Bevor ich mit den Nachbarn rede, möchte ich aber die Rechtslage kennen.
1) Kann ich als neuer Besitzer des Grundstücks die Einhaltung der gesetzlichen Abstandsvorschriften verlangen oder ist dadurch, dass der Zustand von dem Vorbesitzer seit mehr als 10 Jahren geduldet wird, dieses Recht auch für mich verwirkt?
2) Die Einhaltung welcher Anstände kann ich verlangen, für den Bambus, die Thuja, und die Laubbäume?
3) Kann ich die Anbringung einer Wurzelsperre für den Bambus verlangen?
4) Kann ich die Beseitigung der in unser Grundstück hineinragende Äste etc. verlangen
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 10.2.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 10.02.2008 15:46:24 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Christian Grema
Martin-Luther-Str. 10, 76646 Bruchsal, Tel: 07251/3924430, Fax: 07251/3924431
Familienrecht, Kaufrecht, Verwaltungsrecht, Wettbewerbsrecht, Vertragsrecht
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