Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 11 weitere Antworten zum Thema Höhe.
Hallo,
wir wohnen in einem Reihenmittelhaus. Unser Nachbar rechts hat sich einen Sichtschutz gesetzt, der unserer Meinung zu hoch ist.
Der Sichtschutz selber ist 1,80 m hoch, die Befestigungsfüße nochmals 6 cm und die Betonplatte, um die sein Grundstück über unserem liegt ist nochmals 36 cm hoch; insgesammt also 222 cm!!
Der Abstand der Betonplatte zur Grenze beträgt 5 cm und des Sichtschutzzauns 10 cm.
Darf er seinen Sichtschutz so unmittelbar an die Grundstücksgrenze setzen; wie hoch darf dieser sein?
Mfg
Antwort geschrieben am 04.09.2011 14:57:29 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45, 50739 Köln, Tel: 022180137193 , Fax: 022180137206
Familienrecht, Zivilrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Verkehrsrecht
Bewertungen: 631
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf.
Bitte beachten Sie vorab, dass meine nachstehenden Ausführungen nur eine erste rechtliche Einschätzung auf der Grundlage Ihrer Angaben darstellen können. Der Umfang meiner Beratung ist dabei durch die zwingenden gesetzlichen Vorgaben des § 4 RVG begrenzt.
Der Sichtschutz richtet sich nach § 11 Abs. 2 NRG BaWü: Da der Sichtschutz 0,72 cm über 1,50 m hinausragt, ist ein Grenzabstand von 72 cm einzuhalten. Bei einem Abstand von nur 10 cm dürfte der Sichtschutzzaun nur eine Höhe von 160 cm aufweisen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben. Für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen stehe ich zur Verfügung.
Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt
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Fax: 0221 801 37206
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 07.09.2011 11:55:52
Guten Tag Herr Schwartmann,
wie schon bei unserem gestrigen Telefonat angesprochen, ist für mich sehr wichtig, von welcher Bodenhöhe aus gemessen wird.
Mein Nachbar hat sich eine Bodenplatte von 36 cm
Höhe setzen lassen; wird nun von meiner oder von seiner Höhe aus gemessen?
Darf diese Bodenplatte bis genau an die Grundstücksgrenze gesetzt werden, oder muss auch hier ein Mindestabstand eingehalten werden?
Mfg
Ralf Nuthmann
Guten Tag Herr Schwartmann,
wie schon bei unserem gestrigen Telefonat angesprochen, ist für mich sehr wichtig, von welcher Bodenhöhe aus gemessen wird.
Mein Nachbar hat sich eine Bodenplatte von 36 cm
Höhe setzen lassen; wird nun von meiner oder von seiner Höhe aus gemessen?
Darf diese Bodenplatte bis genau an die Grundstücksgrenze gesetzt werden, oder muss auch hier ein Mindestabstand eingehalten werden?
Mfg
Ralf Nuthmann
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 07.09.2011 12:26:51
Vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Maßgebend ist die Bodenhöhe auf dem Grundstück des Nachbarn, weil dort ja der Sichtschutz aufgestellt wurde, § 22 NRG.
Die Bodenplatte darf bis an die Grenze gesetzt werden, da sie 1,50 m nicht überschreitet.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Maßgebend ist die Bodenhöhe auf dem Grundstück des Nachbarn, weil dort ja der Sichtschutz aufgestellt wurde, § 22 NRG.
Die Bodenplatte darf bis an die Grenze gesetzt werden, da sie 1,50 m nicht überschreitet.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
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