Nachbarschaftsgrenze / Grundstücksgrenze Anschüttung
29.04.2012 18:28 |
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Nachbarschaftsrecht
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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
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Hallo!
Es geht um eine Neubau-Doppelhaushälfte in NRW.
Unsere Terrasse liegt ca. einen Meter über unserem Grundstücksniveau(natürliches Gelände), was auch so bleiben soll.
Unser Nachbar hat sein Grundstück um ca. 80 - 90 cm anschütten lassen, um auf Terrassenniveau zu kommen.
Nun soll eine Mauer zwischen unseren Grundstücken gesetzt werden, um das Gefälle zwischen den beiden Grundstücken abzufangen.
Geplant ist derzeit eine ca. 1,25 Meter hohe Mauer genau auf die Grundstückgrenze zu setzen, um so unsere Grundstücke abzugrenzen bzw. das Nachbargrundstück abzufangen.
Der Verkäufer der Grundstücke erstellt diese, möchte jedoch vorher eine schriftliche Zustimmung von beiden Eigentümern. Wir beabsichtigen dieser Baumaßnahme zuzustimmen. Allerdings möchten wir im Vorfeld abklären, ob es rechtlich zulässig ist auf dieser Mauer irgendwann noch eine weitere Erhöhung oder einen Sichtschutz zu erstellen.
Hierzu unsere offenen Fragen:
Wenn wir dieser Mauer zustimmen, wie hoch darf vom Nachbarn einen nachträglicher Sichtschutz bzw. Hecke angebracht werden, d.h. welches Grundstücksniveau ist maßgeblich? Das natürliche Gelände oder das erhöhte Gelände?
Falls eine Absturzsicherung erforderlich ist, wer muss diese bezahlen und wie hoch darf diese maximal sein?
Wo muss die Mauer rein rechtlich stehen und wer hat sie zu pflegen?
Wie hoch darf sie maximal ohne unsere explizite Zustimmung gebaut werden?
Für weitere Tipps sind wir dankbar.
Mit freundliche Grüßen
Trifft nicht Ihr Problem?
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