Nachbarschaftrecht Zaunhöhe
18.06.2012 11:38 |
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Beantwortet von
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Nachbarschaftsrecht
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Rechtsanwalt Heiko Tautorus
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Eigentümerin eines Reihenendhauses.
Auf dem angrenzenden Grundstück wurde nun ein Mehrfamilienhaus erstellt.
Die Parkplatzfläche dieses Hauses endet (auf der rechten Seite unseres Grundstückes)an unserem Sichtschutzzaun (Höhe 1,80 m).
Der Zaun auf der linken Seite und hinten meines Grundstückes ist nur 80 cm, aber zur Parkplatzfläche des Mehrfamilienhauses eben 180cm.
Ich habe jetzt ein Schreiben der Hausverwaltung des Mehrfamilienhauses erhalten, dass wir diesen
Sichtschutzzaun austauschen sollen, weil dieser
zu hoch sein würde.
Begründung: gemäß Bebauungsplan darf die Höhe der Sichtblenden in nicht geschlossener Bebauung
0,8 m nicht überschreiten.
Kann tatsächlich von mir verlangt werden, dass
dieser Sichtschutzzaun abgebaut werden muss und
ich dann immer den freien Blick auf die Parkplatzfläche und die Autos haben muss?
Der Zaun steht übrigens seit 6 Jahren.
Über eine schnelle Antwort, wäre ich dankbar.
Mit freundlichen Grüßen









