Nachbarrecht in Baden-Württemberg
04.12.2008 17:10 |
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Nachbarschaftsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle
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Mein Nachbar hat auf der Grenze einen Maschendrahtzaun mit
Betonpfosten in der Höhe von 2,20 Meter vor ca. 30 Jahren gesetzt.
Das Nachbarrecht schreibt eine Höhe von maximal 1,50 Meter vor.
Kann ich verlangen das er den Zaun auf diese Höhe zurückbaut?
Falls nein, warum nicht?









