Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 63 weitere Antworten zum Thema Nachbar.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin vor zwei Monaten in eine Altbauwohnung (Baujahr 1963) eingezogen.
Seitdem habe ich Probleme mit der Nachbarin über mir.
Einmal die Woche dreht meine Nachbarin zwischen 17-21.30 Uhr die Musik laut auf und tanzt dazu mit Ihrer Freundin. Das Tanzen besteht überwiegend aus stampfen, so dass meine Wände wackeln und meine Kronleuchte sich hin und her bewegt und anfängt zu klirren. Dies geschieht außerhalb der Ruhezeiten. Kann ich dagegen was unternehmen???? Ich habe Angst, dass meine Kronleuchte mir runterfällt. Außerdem kann ich in den drei Stunden so gut wie nichts in meiner Wohnung machen. Meine Freundin war auch einmal dabei. Sie hat es nicht ausgehalten und ist früher als geplant nach hause gefahren.
Des Weiteren ist die Dame auch nachts sehr aktiv und läuft stampfen durch die Wohnung. Das bis 4-5 Uhr morgens. Ich kann seitdem ich hier eingezogen bin nicht schlafen. Bin schon kurz davor mir ärztliche Unterstützung zu holen. Was kann ich tun??
Habe das Gespräch mit ihr gesucht. Sie wurde sehr laut und sagte mir permanent, dass sie sogar jeden Tag bis 22 Uhr Sport mit lauter Musik machen kann, das es ihr Recht ist und das ich dagegen nichts unternehmen kann.
Dann knallte sie mir die Tür zu. Auch mein Mann hat das Gespräch mit ihr gesucht. Leider ohne Erfolg. An Wochenenden ist ihr Mann zu Hause. Das ist dann wiederum angenehm. Wir haben auch mit ihrem Mann geredet. Dieser schlug vor, dass wir uns mal treffen und eine Lösung finden. Dies hat sie aber auch nicht angenommen.
Bitte helfen Sie mir. Ich weiß nicht mehr weiter.
Muss ich, nur weil ich in einer Altbauwohnung lebe den ganzen Krach nachts hinnehmen????
Der Nachbar unter uns; haben wir als wir neu eingezogen im Treppenhaus gesehen; hat uns drauf aufmerksam gemacht, dass das Haus sehr hellhörig ist. Wir haben es sofort in Kenntnis genommen und uns warme Wollsocken angeschafft, damit wir sie nicht stören.
Was kann ich unternehmen? Übrigens : Die Nachbarn über uns sind Eigentümer der Wohnung.
Vielen Dank im Voraus
Antwort geschrieben am 09.12.2011 01:10:19 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45, 50739 Köln, Tel: 022180137193 , Fax: 022180137206
Familienrecht, Zivilrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Verkehrsrecht
Bewertungen: 631
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf.
Bitte beachten Sie vorab, dass meine nachstehenden Ausführungen nur eine erste rechtliche Einschätzung auf der Grundlage Ihrer Angaben darstellen können. Der Umfang meiner Beratung ist dabei durch die zwingenden gesetzlichen Vorgaben des § 4 RVG begrenzt.
Sie haben mehrer Möglichkeiten:
Zunächst kann die dauernde Lärmbelästigung einen Mietmangel darstellen, der Sie berechtigt, die Miete zu mindern. Auch wenn Ihren Vermieter daran kein Verschulden trifft, ist Ihre Wohnqualität durch die geschildeten Ruhestörungen doch arg beeinträchtigt, so dass hier eine Minderung von bis zu 10% in Betracht kommen kann.
Außerdem können Sie von den Nachbarn verlangen, dass diese sich insbesondere nach 22 Uhr möglichst leise verhalten. Das Gebot der Rücksichtnahme gilt aber auch außerhalb der Ruhezeiten, so dass Sie die laute Musik auch vor 22 Uhr nicht akzeptieren müssen. Können Sie nachweisen, dass die Nachbarn absichtlich Lärm verursachen, wird Ihnen ein Unterlassungsanspruch zustehen, den Sie auch vor Gericht durchsetzen könnten.
Verhalten sich die Nachbarn aber "normal" und hören Sie die Schritte und Musik nur besonders gut, weil das Haus keinen ausreichenden Schallschutz hat, werden Sie gegen die Nachbarn nicht erfolgreich vorgehen können. Dann bleibt nur zu prüfen, ob ggf. ein Anspruch gegen den Vermieter auf verbesserten Schallschutz besteht. Das wird sich dann aber ohne Sachverständigengutachten nicht feststellen lassen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben. Für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen stehe ich zur Verfügung.
Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 10.12.2011 00:45:36
Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Ich möchte kein Geld oder etwas mindern. Es geht mir nicht um das Geld. Ich möchte nur nachts in Ruhe schlafen. Wie kann ich denn nachweisen, dass sie nachts stampfend durch die Wohnung läuft. Soll ich es aufnehmen? Kann man die Aufnahmen denn vor Gericht geltend machen???
Darf die Nachbarin denn überhaupt tagsüber Sport in ihrer Wohnung treiben?? Ich meine es ist doch eine Wohnung und kein Sportstudio. Ich kann ja auch nicht Fußball in meiner Wohnung spielen.
Mit freundlichem
Gruß
Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Ich möchte kein Geld oder etwas mindern. Es geht mir nicht um das Geld. Ich möchte nur nachts in Ruhe schlafen. Wie kann ich denn nachweisen, dass sie nachts stampfend durch die Wohnung läuft. Soll ich es aufnehmen? Kann man die Aufnahmen denn vor Gericht geltend machen???
Darf die Nachbarin denn überhaupt tagsüber Sport in ihrer Wohnung treiben?? Ich meine es ist doch eine Wohnung und kein Sportstudio. Ich kann ja auch nicht Fußball in meiner Wohnung spielen.
Mit freundlichem
Gruß
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 10.12.2011 12:47:54
Sie werden ein Lärmprotokoll führen müssen und sich dieses von Zeugen bestätigen lassen müssen - anders können Sie den Lärm im Streitfall nicht nachweisen. Aufnahmen beweisen nichts, wenn Sie nicht nachweisen können, wann sie gemacht wurden.
Natürlich darf die Nachbarin in der Wohnung Sport treiben - sie muss dabei aber Rücksicht auf die Nachbarn nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Sie werden ein Lärmprotokoll führen müssen und sich dieses von Zeugen bestätigen lassen müssen - anders können Sie den Lärm im Streitfall nicht nachweisen. Aufnahmen beweisen nichts, wenn Sie nicht nachweisen können, wann sie gemacht wurden.
Natürlich darf die Nachbarin in der Wohnung Sport treiben - sie muss dabei aber Rücksicht auf die Nachbarn nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
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