Frage geschrieben am 10.03.2010 16:51:16
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Nachbar nutzt unser Grundstück
Rechtsgebiet: Grundstücke | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1611Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
wir haben eine Eigentumswohnung in einer WEG. Wie jetzt festgestellt wurde ist der Zaun zum Nachbargrundstück nicht nach dem Plan des Grundbuchamtes und unser Nachbar nutzt jetzt seit über 5 Jahren einen Teil unseres Grundstücks.
Da höfliche Anfragen, er solle dies bitte beseitigen (er hat Blumen und Sträuche darauf beplanzt) meinte er, dass sich seit Jahren niemand hierfür interessiert hat und er hätte dies seit dem Kauf seines Hauses in guten Glauben so bepflanzt als wäre es sein Grundstück. Es bestünde Bestandsschutz für ihn.
Meine Frage ist: Hat er damit Recht? Können wir den Zaun nicht einfach entfernen (da er auf unserem Grundstück steht)? Bzw. ist er nicht verpflichtet seine Sträucher zu entfernen?
Danke für eine Antwort.
Antwort geschrieben am 10.03.2010 16:58:09 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Michael J. Zuern
Seestraße 32, 83257 Gstadt, Tel: 08054 - 9233, Fax: 08054 - 9234
Zivilrecht, Erbrecht, Familienrecht, Baurecht, Vertragsrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 281
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gerne beantworte ich Ihre Frage ich auf Grund des dargelegten Sachverhalts wie folgt:
Der tatsächliche Grenzverlauf ergibt sich nicht aus dem Grundbuchamt, sondern aus den Markierungen bzw. einer Vermessung durch das Vermessungsamt.
Was auf Ihrem Grundstück fest mit dem Erdboden verbunden ist, gehört Ihnen als Grundeigentümer (= Zaun) ebenso die Pflanzen. Sie können damit verfahren, wie ein Eigentümer, also auch entfernen. Bestandsschutz und "guten Glauben" gibt es insoweit natürlich nicht.
Allerdings könnte es sein, dass Sie aufgrund örtlicher Vorschrift verpflichtet sind, selbst einen Grenzzaun zu erstellen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage geben und Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben.
Mit freundlichem Gruß
Michael J. Zürn
Rechtsanwalt
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ra.zuern@gmail.com
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 11.03.2010 08:28:20
Vielen Dank für die Antwort. Eine Rückfrage habe ich: Der Nachbar droht mit Schadenersatz wenn er die Büsche umsetzen muss, weil er es ja angeblich nicht gewusst hat dass das Gründstück so verläuft. Lt. Plan (und auch Grenzstein) hätte er es aber sehen müssen.
Hat er damit Chancen? Sie schrieben, dass die Büsche - da auf unserem Grundstück - auch in unserem Besitz sind (nicht das wir Anspruch darauf erheben). Die einzige Intention für uns ist, dass das Grundstück wieder für uns zugänglich ist. Was wäre zu tun wenn der Nachbar Schadenersatz fordert?
Danke für eine Antwort.
Vielen Dank für die Antwort. Eine Rückfrage habe ich: Der Nachbar droht mit Schadenersatz wenn er die Büsche umsetzen muss, weil er es ja angeblich nicht gewusst hat dass das Gründstück so verläuft. Lt. Plan (und auch Grenzstein) hätte er es aber sehen müssen.
Hat er damit Chancen? Sie schrieben, dass die Büsche - da auf unserem Grundstück - auch in unserem Besitz sind (nicht das wir Anspruch darauf erheben). Die einzige Intention für uns ist, dass das Grundstück wieder für uns zugänglich ist. Was wäre zu tun wenn der Nachbar Schadenersatz fordert?
Danke für eine Antwort.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 11.03.2010 08:37:53
Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Nachfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass selbstverständlich keinerlei Schadensersatz von Ihnen zu leisten wäre. Der Nachbar hat Ihr Grundstück rechtswidrig(!) genutzt. Sie haben Ansprüche gegen den Nachbarn, nicht der Nachbar gegen Sie.
Sie könnten dem Nachbarn eine Frist zur Beseitigung setzten und anschließend selbst beseitigen lassen gegen Kostenersatz durch den Nachbarn.
Ein starkes Stück wie sich der unrechtmässig handelnde Nachbar Ihnen gegenüber verhält.
Ich hoffe, Ihre Nachfrage damit geklärt zu haben und stehe Ihnen für weitere Informationen jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Michael J. Zürn
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Nachfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass selbstverständlich keinerlei Schadensersatz von Ihnen zu leisten wäre. Der Nachbar hat Ihr Grundstück rechtswidrig(!) genutzt. Sie haben Ansprüche gegen den Nachbarn, nicht der Nachbar gegen Sie.
Sie könnten dem Nachbarn eine Frist zur Beseitigung setzten und anschließend selbst beseitigen lassen gegen Kostenersatz durch den Nachbarn.
Ein starkes Stück wie sich der unrechtmässig handelnde Nachbar Ihnen gegenüber verhält.
Ich hoffe, Ihre Nachfrage damit geklärt zu haben und stehe Ihnen für weitere Informationen jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
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