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Sehr geehrte Damen und Herren,
hier meine Frage:
Bereits Anfang Juni habe ich über das Internet meinen Handyvertrag bei O2 verlängert, und mir ein neues Handy Marke Motorola, Wert um die 450,- ausgesucht. (Zuzahlung 30,- €, mit der Rechnung des Monats Juli bezahlt). Da ich Ende Juni die Lieferung immer noch nicht erhalten hatte, fragte ich bei 02 nach, die einen Nachforschungsauftrag über DHL vornahmen. Das Paket sei bei einem Herrn W. im selben Haus abgegeben worden. Ich hatte nie eine Benachrichtigungskarte erhalten! Zudem war mir der Herr nicht bekannt, auch mein Hausverwalter konnte nichts mit dem Namen anfangen.
Nun gibt es im gleichen Haus im EG einen Kopierladen. Dort hatte ich bereits Mitte Juni schon einmal spontan wegen des zu erwartenden Pakets ohne Erfolg angefragt. Es stellte sich bei erneuter Nachfrage nun tatsächlich heraus, dass Herr W. Angestellter in diesem Kopierladen ist. Er konnte mir auch nicht weiterhelfen (Aussage: "Es kann schon sein, dass ich das Paket angenommen habe, aber dann werde ich es im Laden im Regal verstaut haben. Wir geben Pakete nur gegen den Berechtigungsschein heraus, ich kann mich nicht erinnern...")
Ich informierte 02 darüber. Vor 2 Wochen dann kam deren endgültige Antwort, beigelegt der Auslieferungsnachweis des Postangestellten mit der Empfangsunterschrift von Hr. W.: Dem Nachbar als "Geschäftsführer ohne Auftrag" obliege die Aufsichtspflicht, eine weitere Bearbeitung meiner Reklamation sei ihnen aus diesem Grund nicht möglich.
Jetzt also meine Frage:
Kann eine Sendung solchen Wertes einfach an eine Person abgegeben werden, die nicht mal direkt im Haus wohnt, und die der Empfänger, also ich, garnicht kennt?! Und dann ohne Benachrichtigungskarte?!
Muss ich mich bei meinem weiteren Vorgehen an 02 als den Vertragspartner wenden, an DHL, die die Sendung nicht direkt an mich zugestellt haben, oder an Hr. W., der seiner letzten gegenüber DHL gemachten Aussage nach das Paket gegen Vorlage des Benachrichtigungsscheines ausgegeben hat? Und was müssen meine nächsten Schritte sein?
(Die Lieferung habe ich bereits zweimal bei 02 per Email angemahnt. Mitte Oktober, also bevor die letzte Stellungnahme von o2 kam, schrieb ich dann noch mal einen Brief mit einer letzten Fristsetzung bis Mitte November zur Lieferung / Erfüllung des Vertrages)
Ich danke Ihnen herzlichst für Ihr Bemühen!!
Mit freundlichen Grüßen, Friederike
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 7.11.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 07.11.2006 19:37:56 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Alexandra Hübsch
Rähnitzgasse 27, 01097 Dresden, Tel: 0351-6588961, Fax: 0351-6588962
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