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Ich bin in ein Mehrfamilienhaus eingezogen. Habe mir dort eine Eigentumswohnung gekauft, die zuvor länger leer gestanden hat. 3. Stock. Im 2. Stock darunter wohnt ebenfalls ein Eigentümer in Selbstnutzung. Das ist ein misanthropischer Frührentner mit russischer Ehefrau.
Die beiden haben sich offenbar an den Leerstand über ihnen gewöhnt und sehen das als ihren sozialen Besitzstand an. Das Haus ist hellhörig. Sie beschweren sich ständig über Lärm, der von mir ausgehe: Benutzung der Dusche, Waschmaschine, Besuchswochenenden der Kinder. Das alles spielt sich aber von meiner Seite zu den üblichen Zeiten ab. Der Lärm ist meiner Einschätzung nach keineswegs übermäßig oder außergewöhnlich. Ich nehme selbst einiges an Wohngeräuschen aus den umliegenden Wohnungen war.
Frührenter & Ehefrau sind nun dazu übergegangen, Lärmterror zu machen. Sie schlagen mit Türen und Fenstern, daß das ganze Haus zittert.
Nachfolgend mein Lärmprotokoll seit Mitte August 2011. Es sind naturgemäß nur die Zeiten protokolliert, an denen ich zuhause bin, also die Abende von Werktagen und Wochenenden. Ich vermute stark, dass Ruhe ist, wenn ich nicht da bin. Das Protokoll:
o 19.09.11, Montag: 18:15, 18:51, 19:30
o 21.09.11, Mittwoch: 19:30
o 22.09.11, Donnerstag: Katze miaut im Treppenhaus 21:20 – 21:40; Fensterschlagen 22:00 – 22:17
o 23.09.11, Freitag: 17:30, 17:59, 19:37, 20:22, 20:51, 21:11, 21:43, 22:30
o 24.09.11, Samstag: 10:30, 10:51, 11:21, 12:12, 12:49, 13:24, 14:01, 14:13, 14:24, 15:01, 15:07, 15:50, 16:15, 16:33, 17:00
o 25.09.11, Sonntag: 16:00, 16:17, 16:29, 16:50, 17:27, 18:10, 18:39, 19:05, 19:27, 20:11, 20:34, 21:00, 21:20
o 26.09.11, Montag: 17:30, 17:50, 18:10, 18:30, 18: 55, 19:10, 19:42, 20:07, 20:32, 20:51, 21:14, 21:35, 21:50, 22:15
o 27.09.11, Dienstag: um 18:20
o 29.09.11, Donnerstag: um 22:15
o 01.10.11, Samstag: um 7:40, um 11:00, 18:07, 18:32, 18:51; 19:17, 19:27, 20:37, 21:05, 21: 40
o 02.10.11, Sonntag: 12:40, 17:00, 18:20, 18:30, 19:22, 19:27, 19:38, 21:35, 21:38, 22:00, 22:41
o 03.10.11, Montag (Feiertrag, Tag der dt. Einheit): 7:17, 8:21, 8:54, 9:00
Wo gehe ich dagegen am erfolgversprechendsten vor?
Antwort geschrieben am 03.10.2011 09:46:58 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer
Helenenstraße 42, 30519 Hannover, Tel: 0511 86699888, Fax: 0511 86699899
Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht
Bewertungen: 376
Helenenstraße 42, 30519 Hannover, Tel: 0511 86699888, Fax: 0511 86699899
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gegen solchen mutwilligen Lärmstörungen, die insbesondere auch über das normale Maß hreinausgehen ist eine Unterlassungsklage der richtige Klageweg, gerade auch, wenn es sich um Lärmbelästigungen in den (Nacht-)Ruhezeiten handelt, also zwischen 6 und 22 Uhr und zwischen 13 und 15 Uhr (Urteil des Bundesgerichtshof: BGH V ZB 11/98).
Praktischerweise und um eventuell unnötige Kosten zu vermeiden, sollten die betreffenden Nachbarn zunächst noch unter Hinweis auf ihr Verhalten abgemahnt und aufgefordert werden, in Zukunft diese Belästigungen zu unterlassen, da hierbei oft auch schon ein (im Vergleich zu einem Prozess) kostengünstigeres anwaltliches Schreiben dieselbe Wirkung haben kann.
Erst wenn dann immer noch keine Besserung eintritt, kann auch unbesorgt der gerichtliche Weg bestritten werden, wobei es von Vorteil ist, dass auch andere Nachbarn/Besucher als Zeugen vor Gericht aussagen können.
Wenn Sie dafür Hilfe benötigen sollten, stehe ich Ihnen gerne zur Seite.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt
Doktorand an der Comenius University / Bratislava
Helenenstr. 42
30519 Hannover
Tel: 0511 86699888
Fax: 0511 86699899
info@kanzlei-hoffmeyer.de
www.kanzlei-hoffmeyer.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 03.10.2011 13:31:11
Zunächst vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Auf wieviel Euro beträgt sich das Prozesskostenrisiko? Mit welchen Kosten ist im Falle eine Gerichtsverfahrens zu rechnen - bei Erfolg u. bei Misserfolg?
Zunächst vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Auf wieviel Euro beträgt sich das Prozesskostenrisiko? Mit welchen Kosten ist im Falle eine Gerichtsverfahrens zu rechnen - bei Erfolg u. bei Misserfolg?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 03.10.2011 17:36:17
Sehr geehrter Fragesteller,
das gesamte Prozesskostenrisiko beträgt inklusive des außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahrens, wenn alles verloren gehen würde, € 2.033,67 bei einem Regelstreitwert von € 4.000,00.
Im Falle des Obsiegens würden Ihnen keine Kosten zur Last fallen, da die außergerichtlichen Gebühren in einer gerichtlichen Klage miteinbezogen werden können.
Bei weiteren Nachfragen schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage zulässt, ich Ihnen aber auch weiterhin zur Verfügung stehen möchte.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Fragesteller,
das gesamte Prozesskostenrisiko beträgt inklusive des außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahrens, wenn alles verloren gehen würde, € 2.033,67 bei einem Regelstreitwert von € 4.000,00.
Im Falle des Obsiegens würden Ihnen keine Kosten zur Last fallen, da die außergerichtlichen Gebühren in einer gerichtlichen Klage miteinbezogen werden können.
Bei weiteren Nachfragen schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage zulässt, ich Ihnen aber auch weiterhin zur Verfügung stehen möchte.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
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